Deutsche Umwelthilfe fordert „Recht auf Reparatur“

Die Deutsche Umwelthilfe fordert das Vorhalten von Originalersatzteilen für mindestens sieben Jahre und die Veröffentlichung kostenfreier Reparaturanleitungen. Außerdem sei eine steuerliche Förderung für die Reparatur und den Kauf gebrauchter Geräte notwendig.
Karl-Heinz Laube, pixelio.de

„Es fallen immer größere Mengen Elektroschrott an, auch weil zu wenig Elektrogeräte repariert und zu viele vorschnell entsorgt werden. Es mangelt an Ersatzteilen zu bezahlbaren Preisen und öffentlich zugänglichen Reparaturanleitungen. Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes muss ein sogenanntes ‚Recht auf Reparatur‘ sicherstellen, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturanleitungen für Verbraucher und freie Werkstätten genauso verfügbar machen, wie für unternehmenseigene Werkstätten. Die Bundesregierung muss einschreiten und verbindliche Regelungen festlegen, die genau dies garantieren. Zudem muss die Reparatur finanziell gefördert werden, indem für diese ein verminderter Mehrwertsteuersatz gilt“, fordert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Unternehmen sollten originale Ersatzteile zu verhältnismäßigen Preisen für die erwartete Gerätelebensdauer, jedoch mindestens sieben Jahre, zur Verfügung stellen – ebenso wie kostenlos verfügbare Reparaturanleitungen.

„Die Wiederverwendung und Reparatur von Elektrogeräten führt zu ganz erheblichen Umweltentlastungen. Beispielsweise spart die Aufbereitung eines Notebooks für eine zweite Nutzungsdauer rund 154 Kilogramm Treibhausgase ein. Weltweit haben Repair-Cafés 2015 etwa 200.000 Gegenstände repariert und konnten damit schätzungsweise 200.000 Kilogramm CO2 vermeiden. Ein von der DUH im November 2017 in Berlin durchgeführtes Repair-Café hat gezeigt, wie leicht es sein kann, Dingen ein zweites Leben zu geben – das muss Schule machen. Dafür müssen die Geräte jedoch so konzipiert sein, dass sie auch repariert werden können. Deshalb sind gesetzliche Vorgaben zum Öko-Design dringend notwendig“, sagt der stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Die DUH fordert, dass im Elektrogerätegesetz Vorgaben zur Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial verankert werden. In der EU-Öko-Designrichtlinie und den zugehörigen produktspezifischen Ökodesign-Verordnungen sollten diese Prinzipien für alle Produkte europaweit verbindlich gemacht werden.

Die neue Bundesregierung sollte Mittel zur Verfügung stellen, damit Verbraucher viel stärker als bisher über Umweltvorteile und die ausgezeichnete Qualität von gebrauchten Geräten informiert werden. Hochwertige Second-Hand-Produkte sind im Vergleich zu Neuware bei gleicher Qualität oft deutlich günstiger. Einige Händler bieten auf gebrauchte Geräte bis zu zweieinhalb Jahre Garantie. Grundsätzlich sollten Verbraucher hochwertige und robuste Geräte bevorzugen und diese möglichst lange nutzen.

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