EU-Parlament: Umweltvorschriften besser umsetzen

Das Europaparlament hat auf seiner heutigen Plenartagung eine Entschließung zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik angenommen.
Thorben Wengert, pixelio.de
Thorben Wengert, pixelio.de

Darin kritisieren die europäischen Volksvertreter eine schwache und lückenhafte Umsetzung der EU-Umweltvorschriften durch die Mitgliedsstaaten und fordern, neben der konsequenten Anwendung von Vertragsverletzungsverfahren, eine Stärkung der Diskussion über Umsetzungsdefizite im Rat der Mitgliedsstaaten.

Peter Kurth, Präsident des BDE: „Die Parlamentarier kritisieren zu Recht die teils nachlässige Anwendung von EU-Umweltrichtlinien. Sie sind jedoch auch selber gefordert. So sollten sie stärker auf die Streichung unnötiger Ermessensspielräume hinarbeiten, insbesondere dann, wenn sie zu einer kreativen Auslegung einladen und so das Erreichen der Ziele der Umweltrichtlinien verzögert wird.“

Ein Beispiel seien die Abfallrichtlinien, so Kurth weiter. Die Deponierung nicht vorbehandelter Siedlungsabfälle ist in der EU aufgrund der Deponierichtlinie verboten. Es bedurfte jedoch zunächst eines jahrelangen Vertragsverletzungsverfahrens und eines Urteils des europäischen Gerichtshofs, um näher zu definieren, was eine europarechtskonforme Vorbehandlung darstellt.
Kurth: „In den Trilogverhandlungen kommt es deshalb nun darauf an, dass alle am Aufbau einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft Beteiligten gemeinsam auf zwei möglichst nicht verwässerte Vorgaben hinarbeiten: eine umgehende Verpflichtung zur getrennten Sammlung sämtlicher recycelbarer Materialien einschließlich des Bioabfalls vom Restabfall und ein rasches Deponierungsverbot für nicht-inerten Siedlungsabfall.“

Die Entschließung des Europaparlaments zur Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik wurde unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 27.05.2016 mit dem Titel „Überprüfung der Umsetzung der EU-Umweltpolitik – Gemeinsame Herausforderungen und Anstrengungen für bessere Ergebnisse“ entworfen. Die Kommission berichtet alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung verschiedener Umweltrichtlinien in den verschiedenen Mitgliedsstaaten und veröffentlicht 28 Länderberichte.

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