In einem privaten Beitrag für die „Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft“ analysiert Eva-Maria Schulze, Vorsitzende der 5. Beschlussabteilung des Bundeskartellamts, die aktuelle Situation in der Clearingstelle und kommt zu einem folgendem Ergebnis, wie die Reclay Group veröffentlicht hat: Die von Reclay, dem Grünen Punkt, BellandVision und Interseroh geschlossenen neuen Verträge würden die kartellrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und könnten daher für das Jahr 2018 Gültigkeit entfalten. Die alten Clearingverträge hingegen seien kartellrechtswidrig und dürften ab Januar 2018 so nicht mehr praktiziert werden. Auch dem Argument, dass die neuen Verträge nicht gültig sein könnten, weil sie nicht von allen dualen Systemen gezeichnet wurden, widerspricht Frau Schulze nach Angaben von Reclay. So sei es durchaus möglich, dass mehrere Clearingverträge nebeneinander existierten.
„Das Urteil des Landgerichts Köln unterstützt all jene Systeme, die korrekt lizenzieren und damit für die Stabilität des Gesamtsystems Sorge tragen. Auch die Klarstellung von Frau Schulze begrüßen wir und freuen uns, dass sie unsere Rechtsauffassung teilt. Anstatt weiter an den alten Verträgen herumzubasteln, sollten ELS, Noventiz und RKD den neuen Verträgen beitreten und damit ein funktionierendes Clearing im Sinne unserer Kunden aus Industrie und Handel ermöglichen“, erläutert Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group. Offenbar als Reaktion auf die Aussagen von Eva-Maria Schulze ließen die drei Systeme verlautbaren, den alten Clearingvertrag abermals um neue Regelungen ergänzt zu haben. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ELS, Noventiz und RKD noch immer versuchen, das Grundproblem des alten Clearingvertrags zu beseitigen, obwohl mit dem neuen Vertrag längst eine Lösung vorliegt. Dieses Verhalten fügt der Branche massiven Schaden zu“, so Fruscio abschließend.