Dennoch biete es die Chance, ein ökonomisch stabiles, transparentes und effizientes System für den Verpackungskreislauf in Deutschland voranzubringen. Allerdings wachse nun der Druck auf die Branche, unter den neuen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung von Verträgen zeitnah konstruktive Lösungen zu finden, um Zielvorgaben entsprechend umsetzen und Fristen einhalten zu können.
Neben einer deutlichen Erhöhung der Quoten für das werkstoffliche Recycling werden einige Pflichten und Definitionen mit dem neuen Verpackungsgesetz verschärft und auch die Einflussnahme der Kommunen weiter gestärkt. Dennoch sieht der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes positiv.
„Wir begrüßen das neue Verpackungsgesetz“, betonte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Allerdings muss es nun darum gehen klug und verlässlich die Rahmenbedingungen zu gestalten“, so Rehbock.
„Dass teilweise aus Berlin zu hören ist, dass das Wertstoffgesetz wieder auf die Arbeitsagenda der neuen Regierung gesetzt werden könnte, erstaunt uns, sollte aber nicht die erste Priorität sein“, so der Hauptgeschäftsführer. „Für die Recycling- und Entsorgungsbranche ist es nun wichtig, das Verpackungsgesetz so umzusetzen, dass gesicherte Stoffströme hinsichtlich Qualität und Quantität generiert werden können“, machte Rehbock deutlich.
Obgleich im neuen Verpackungsgesetz die Einflussmöglichkeiten der Kommunen in Bezug auf die Ausgestaltung der haushaltsnahen Sammlung gestärkt wurden, sei nach wie vor wichtig, dass das Modell der privat organisierten Verpackungssammlung erhalten bliebe, so Gastredner Dr. Matthias Klein vom Bundesumweltministerium. Kommunale Rahmenvorgaben könnten nur zur Verbesserung bestimmter Ziele, beispielsweise höherer Effektivität oder Umweltfreundlichkeit der Sammlung, gerechtfertigt werden und die Verhältnismäßigkeit müsse überdies gewahrt bleiben, erklärte Klein.
Die Möglichkeiten der Rahmenvorgaben bedeuteten zwar ein neues Instrument der Kommunen in den Verhandlungen mit den Dualen Systemen, allerdings seien einvernehmliche Abstimmungen oder auch freiwillige Kooperationen, wie bei der gemeinsamen Wertstoffsammlung, weiterhin möglich und vorzugswürdig. Nun müssten die Systeme mit den Kommunen rechtzeitig neue Abstimmungsvereinbarungen treffen, da die Übergangsfrist spätestens am 01.01.2021 ende, machte Klein deutlich. Zudem könnten laufende Entsorgungsverträge, sofern die Dualen Systeme darauf bestehen, längstens bis Ende 2020 fortgesetzt werden, so der Experte aus dem Umweltministerium.
Obwohl noch viele Fragen offen und eine Fülle von Herausforderungen zu bewältigen seien, setzt auch der Geschäftsführer des Dualen Systems Reclay, Dr. Fritz Flanderka, Hoffnung in das neue Regelwerk. „Ziel ist eine Verpackungsentsorgung auf einer nachhaltigen und wettbewerbsneutralen Grundlage“, betonte Flanderka. Einen der wesentlichen Regelungsinhalte im neuen Gesetz sieht der Geschäftsführer vor allem in der dauerhaften Stabilisierung der Finanzierung, die Voraussetzung für eine erfolgreiche und nachhaltige Implementierung eines Systems der erweiterten Produktverantwortung sei. „Die Mechanismen hierfür waren von Anfang an nicht korrekt, das Rechtskorsett ist langsam gewachsen, nun ist mit dem VerpackG nachgeschärft worden!“ erklärte Flanderka.
Er begrüße die, in der Erweiterung der Herstellerpflichten, neu aufgenommenen Systembeteiligungs- und Meldepflichten sowie die nun individuelle Rechenschaftspflicht, die nicht mehr auf Makler übertragbar sei.
Es seien aber auch bei den Dualen Systemen selber noch einige Hausaufgaben zu machen. „Im Streit um die neuen Clearingverträge muss eine Lösung gefunden werden“, so der Geschäftsführer. Er zeigte sich allerdings zuversichtlich, dass dies bis kurz vor Weihnachten der Fall sei. Spannend dürfte auch noch die Suche nach fairen Bemessungsgrundlagen für eine ökologische Gestaltung von Beteiligungsentgelten werden, mutmaßte der juristische Experte der Verpackungsgesetzgebung.
Die Einrichtung einer Zentralen Stelle, die zukünftig für die Feststellung der Marktanteile zuständig sein wird, sei aus Sicht der Systembetreiber durchaus zu begrüßen. Im Ergebnis dürfe dies deutlich stabilere Rahmenbedingungen für das Mengen- und Nebenentgeltclearing und die Abrechnung gegenüber beauftragten privaten bzw. öffentlich-rechtlichen Entsorgern bedeuten, so Flanderka. Er kritisierte jedoch, dass die Mitsprachemöglichkeit der Dualen Systeme in den maßgeblichen Gremien in keiner Weise im Verhältnis zu deren Finanzierungsverantwortung stehe.
„Produktverantwortung heißt in erster Linie, Eigenverantwortung zu übernehmen“, erklärte der Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Gunda Rachut. Das Konzept des Verpackungsgesetzes ziele auf die funktionelle Stärkung der Eigenverantwortung inklusive „Zentraler Stelle“ ab. Deren Aufgabe sei die Schaffung von Transparenz und einer einheitlichen Compliance mit klaren Spezifikationen für ein effizientes und wirtschaftliches System.
„Die Stiftung Zentrale Stelle sieht sich darüber hinaus in der Verantwortung, eine vernünftige Datenbasis für den Vollzug der Länder bereitzustellen“, so Rachut.
In ihrem Vortrag appellierte der Vorstand der Stiftung an alle Beteiligten, die Chance mit dem Verpackungsgesetz und der Zentralen Stelle zu nutzen und Kommunikationsschwellen zu überschreiten. Es müsse ein Dialog über die gesamte Wertschöpfungskette stattfinden und Lösungen für die bisherigen Hemmnisse gefunden werden. „Bei jeder Alternative zum Verpackungsgesetz ist ein höheres Maß an Bürokratie zu befürchten“, warnte Rachut.