Der Antrag des Binnenmarktausschusses, für organische Düngemittel und Bodenhilfsstoffe einen Grenzwert für Blei von 20 mg/kg einzuführen, wurde abgelehnt, heißt es vonseiten des BDE. Somit gehen sowohl die Kommission als auch das Europaparlament mit dem Ziel, einen Grenzwert von 120 mg/kg einzuführen, in die nun anstehenden Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten.
Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V.: „Unsere Branche unterstützt hohe Qualitätskriterien für Komposte und andere organische Düngemittel. Wir begrüßen in diesem Fall jedoch das Votum des Plenums, denn der vorgeschlagene Grenzwert des Binnenmarktausschusses lag um ein Vielfaches unter dem strengsten nationalen Grenzwert in der EU. Das Resultat wäre gewesen, dass nahezu kein Hersteller organischer Düngemittel die CE-Kennzeichnung hätte verwenden können und somit das beabsichtigte Ziel der EU, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, verfehlt worden wäre.“
Kurth wies jedoch darauf hin, dass es in einigen Punkten schon noch Bedarf zur Nachbesserung gebe. So sei es beispielsweise noch nicht gelungen, angemessene Hygienekriterien festzulegen. Auch fehle eine eindeutige Abgrenzung zwischen pflanzlichen Bioabfällen, die einer Behandlungspflicht unterliegen und solchen Pflanzenteilen, die unverarbeitet Düngeprodukt mit CE-Kennzeichnung werden können.
Als Teil des Kreislaufwirtschaftspakets hatte die europäische Kommission am 17.03.2016 einen Legislativvorschlag gemacht, der organischen Düngemitteln bei Einhaltung bestimmter Kriterien eine CE-Kennzeichnung und somit die uneingeschränkte Vermarktung im EU-Binnenmarkt ermöglichen soll. Die derzeit geltende Düngemittelverordnung (2003/2003/EG) ermöglicht dies nur für mineralische Düngemittel, heißt es abschließend.