Um die deutsche Kreislaufwirtschaft voranzutreiben, startete zum 1. August dieses Jahres die neue Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie schreibt den gewerblichen Abfallerzeugern eine getrennte Erfassung von stofflich verwertbaren Abfällen vor und erlegt ihnen umfangreiche Dokumentationspflichten auf. Außerdem wird zum 1. Januar 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft treten. Dann müssen die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme deutlich höhere Recyclingquoten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen erzielen. So steigt zum Beispiel die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36 Prozent bis zum Jahr 2022 auf 63 Prozent, und auch andere Verpackungsmaterialien sind vom Gesetz betroffen. Wie reagieren IFAT-Aussteller und Branchenverbände auf die neuen Rahmenbedingungen?
GewAbfV: Wie sind bestehende Anlagen zu optimieren?
„Aktuell bemerken wir bei unseren Kunden eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage, wie Bestandsanlagen im Zusammenhang mit gesetzlichen Vorgaben zu optimieren sind. Dieses Interesse bewerten wir als eine erste Auswirkung der novellierten Gewerbeabfallverordnung“, berichtet Ferdinand Doppstadt von der Doppstadt Familienholding GmbH. Das Unternehmen ist auf den Bau von Maschinen zum Zerkleinern und Aufbereiten von Abfällen spezialisiert. Nach Einschätzung des Geschäftsführenden Gesellschafters werden die tatsächlichen Absatzimpulse aber stark vom letztendlichen Vollzug der Verordnung, speziell von der Durchsetzung der möglichen Sanktionen, abhängen.
Für Fragen und Problemfelder, die sich bei der Umsetzung der Verordnung bereits zeigten, haben sowohl der BDE wie auch der VKU einen Leitfaden beziehungsweise eine Informationsbroschüre herausgebracht.
Evaluation als Diskussionsgrundlage auf der IFAT
Der BDE ist nach eigenen Angaben zudem gerade dabei, die Novelle und ihre Effekte zu evaluieren. „Wir gehen fest davon aus, dass wir bis zur IFAT 2018 genügend stichhaltige Ergebnisse haben werden, um dort mit der Fachwelt auf einer seriösen Basis über die Praxis der Gewerbeabfallverordnung diskutieren zu können“, kündigt BDE-Präsident Peter Kurth an.
VerpackG: Erste Nachfrageeffekte schon jetzt spürbar
Nach Angaben des VDMA reagieren dessen Mitgliedsunternehmen grundsätzlich positiv auf das kommende Verpackungsgesetz. „Die Nachfrage nach passenden Technologien ist bereits jetzt bei vielen Umwelttechnologie-Anbietern spürbar“, berichtet Franz Heiringhoff, Vorsitzender des VDMA-Fachverbands Abfall- und Recyclingtechnik sowie Beirat der Steinert-Unternehmensgruppe, die sensorgestützte Aufbereitungstechnik für den nationalen und internationalen Recyclingmarkt herstellt. Werner Herbold, Geschäftsführer des Kunststoffrecycling-Maschinenherstellers Herbold Meckesheim, bestätigt dies: „Allein das Wissen um das Gesetz löste – noch bevor es verkündet wurde – einen unmittelbaren zusätzlichen Bedarf an Anlagen zum Waschen, Trennen und Trocknen von Kunststoffabfällen aus.“
Laut Michael Ludden, Geschäftsführender Gesellschafter der Sutco Recyclingtechnik GmbH, seien die im Gesetz festgelegten Quoten zwar durchaus sportlich, aber aus Sicht der Anbieter von Separationstechnologien heute schon machbar. „Das Gesetz gibt uns die Chance zu zeigen, was unsere Anlagen bereits heute zu leisten im Stande sind“, so Ludden.
Nicht nur technologische Herausforderungen
Neben den technologischen Herausforderungen einer noch präziseren Stofftrennung sieht der BDE mit dem Verpackungsgesetz für die Entsorgungsdienstleister auch gesteigerte Kommunikationsaufgaben im Anmarsch. „Um die Ziele des Gesetzes zu erreichen, müssen schon die Konsumenten noch genauer trennen und Fehlwürfe vermeiden. Die Verbreitung dieses Bewusstseins und Know-hows erfordert eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit“, unterstreicht Kurth. Zudem müsse seitens der Industrie die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen mit Produktqualität weiter gesteigert werden.