Die rege und kontroverse Diskussionsteilnahme zeigte die Relevanz des Themas, meldet der USV. Nach drei Stunden bestand unter den Teilnehmern Konsens, dass Gutachten zur Abgrenzung von Verpackungsarten ausschließlich von den verpflichteten Herstellern in Auftrag zu geben und diese vor der Abgabe von Mengenmeldungen an ein duales System auf Basis aktueller Daten von den beauftragten Sachverständigen zu erstellen sind. Eine Verifizierung der Angaben im Nachgang könne jedoch erfolgen. Die Datenerhebung muss dabei die Vorgaben der Zentralen Stelle erfüllen.
Vor diesem Hintergrund wurde erneut die Rolle der Sachverständigen bei der Erarbeitung von Prüfleitlinien und Definitionen im Rahmen der Expertenkreise der Zentralen Stellen diskutiert, so der USV. Ein anwesender Vertreter des BMUB erklärte auf die Forderung der Einbeziehung von unabhängigen Sachverständigen: „Die Beteiligung der fachkundigen Kreise bei der Erstellung der Prüfleitlinien ist gewährleistet. Daran sollte die Zentrale Stelle ein erhebliches Interesse haben.“
Damit wurden die bereits im Rahmen des Vorjahres-Roundtable gemachten Aussagen des Bundeskartellamtes und des Landesumweltministeriums Rheinland-Pfalz „die Sachverständigen müssen in der Zentralen Stelle gehört werden“ bekräftigt. In der anschließenden Mitgliederversammlung wurde beschlossen, für das Jahr 2018 weitere Workshops zum Thema durchzuführen und die Ergebnisse in die politische Diskussion einzubringen.