Rückblick: Sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 wurden von dualen Systemen insgesamt hunderttausende Tonnen Verpackungen weniger an die Clearingstelle als an den DIHK gemeldet. Dadurch wurden nicht nur jährlich Kosten in Höhe von circa 60 Millionen Euro den korrekt meldenden Systemen zugeschoben, sondern gegebenenfalls auch die vorgeschriebenen Recyclingquoten für diese erheblichen Differenzmengen nicht erfüllt. Welche dualen Systeme die Verursacher der Mengendifferenzen 2015 und 2016 sind, ist nach wie vor ungeklärt. Zwischenzeitlich haben sich einige Systeme an der „Transparenzoffensive 2016“ beteiligt, andere nicht.
Die Belland Vision GmbH hat nun die „Transparenzoffensive“ in der Verpackungslizenzierung erweitert. Nicht nur für das Jahr 2016, sondern auch für 2015 liegen zwischenzeitlich Bescheinigungen des System-Wirtschaftsprüfers vor. Darin wird bestätigt, dass die von Belland Vision an den DIHK für die Jahre 2015 (Endbilanz DIHK) und 2016 (Zwischenbilanz DIHK) und an die Clearingstelle gemeldeten Mengen 2015/2016 nur geringfügig und ausschließlich wegen von Belland-Vision-Kunden nach dem jeweiligen Mengenerhebungsstichtag vorgenommenen Mengenänderungen abweichen.
Der Anteil der Belland Vision GmbH als zweitgrößtes duales System beträgt an den Gesamtdifferenzmengen 2015/2016 zwischen DIHK- und Clearingstellenmeldungen in Höhe von circa 472.000 Tonnen eigenen Angaben zufolge demnach nur 0,19 Prozent. Die betroffenen geringen Mengen wurden für die Differenzen 2015 beziehungsweise werden für die Differenzen 2016 von Belland Vision – bescheinigt vom System-Wirtschaftsprüfer – vertragskonform als Nachtragsmengen an die Clearingstelle gemeldet. Belland Vision trägt somit die Kosten der dualen Entsorgung auch für die 2015er und die 2016er Nachtragsmengen.
Zudem beteiligt Belland Vision alle Nachtragsmengen gesondert in ihrem Mengenstrom des Folgejahres, weist diese gesondert aus und erfüllt auch für diese Mengen die vorgeschriebenen Recyclingquoten mit Nachweis gegenüber den Umweltbehörden.
Belland Vision äußert die Vermutung, dass scheinbar einige Systembetreiber die Tatsache nutzen, dass duale Systeme nach dem Mengenerhebungsstichtag der Mengenmeldung an die Clearingstelle ihre Meldung an den DIHK beliebig anpassen können. Dadurch, dass zu den Stichtagen der DIHK-Bilanzen bisher keine weiteren Prüfungen zum Abgleich mit der Clearingstellenmeldung erfolgen, könnten sich die unrealistisch hohen Differenzmengen erklären, heißt es weiter. Um diese Lücke zu schließen, ist in den neuen Clearingverträgen ein permanenter Zugang zu den DIHK-Meldungen des entsprechenden dualen Systems für den zuständigen Wirtschaftsprüfer vorgesehen. Nachträgliche Mengenanpassungen würden so unverzüglich auffallen und könnten vom Wirtschaftsprüfer überprüft werden. Unberechtigte Mengenveränderungen, die zu Mengendifferenzen führen und eine Umverteilung der entstehenden Kosten auf andere Systeme zur Folge haben, dürften dadurch zukünftig verhindert werden. Belland Vision unterstreicht, dass sie ihrem System-Wirtschaftsprüfer diesen permanenten Zugang zum DIHK-VE-Registerportal bereits eingerichtet hätten, sodass dieser zu jedem beliebigen Zeitpunkt eigenständig Prüfungen vornehmen kann.
Thomas Mehl, Geschäftsführer von BellandVision, fordert: „Das Bundeskartellamt erwartet von den Systembetreibern einen gemeinsamen und effizienten Clearingvertrag. Jede Lösung muss selbstverständlich rechtskonform sein, bisherige Schlupflöcher schließen und den Übergang in das Verpackungsgesetz mit der Zentrale Stelle ohne Wenn und Aber sichern. Der von vier Systemen erarbeitete neue Vertrag enthält genau solche Regelungen und könnte daher von allen Systemen, die an der nachhaltigen Sicherung der privatwirtschaftliche Entsorgung interessiert sind, gezeichnet werden.“