Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 2. Oktober 2017 ist die neue Klärschlammverordnung ab sofort in Kraft getreten. Die Neufassung der Verordnung verpflichtet ab dem Jahr 2029 Kläranlagen mit einer Ausbaugröße von mindestens 100.000 Einwohnerwerten (EW) und ab 2032 Anlagen ab einer Ausbaugröße über 50.000 EW zur Phosphorrückgewinnung aus dem Klärschlamm. Diesen Kläranlagen ist dann auch die Verwertung von Klärschlamm in der Landwirtschaft beziehungsweise im Landschaftsbau untersagt.
Bis Ende 2023 müssen die Kläranlagenbetreiber ihre Planungen und Konzepte zur Umsetzung der zuständigen Behörde mitteilen. Derzeit sind in Deutschland mehr als 30 Verfahren in der Entwicklung und Erprobung; nur wenige großtechnische Anlagen sind bereits in Betrieb, heißt es vonseiten der Deutschen Phosphor-Plattform.
„Aus Sicht der Deutschen Phosphor-Plattform ist es daher erforderlich, den rund erst einmal 580 betroffenen Kläranlagenbetreibern und ihren beratenden Ingenieurbüros eine objektive Entscheidungshilfe bei der Auswahl und Installation eines für sie geeigneten Verfahrens zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm an die Hand zu geben“, so Geschäftsführer Dr. Daniel Frank. „Ebenso wollen wir die politischen Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene und die Bevölkerung über die Veränderungen informieren, die eine Phosphorrückgewinnung auf Grundlage der neuen Klärschlammverordnung mit sich bringt. Und das kann etwa auch den Bau einer Klärschlammverbrennungsanlage in der Nachbarschaft bedeuten.“
Die Deutsche Phosphor-Plattform hat deshalb das Projekt „Phosphorrückgewinnung: wer, wie, was? – Umsetzung einer iterativen zielgruppenorientierten Kommunikationsstrategie“ initiiert, das von der DBU fachlich und finanziell gefördert wird. „Phosphor gehört zu den lebensnotwendigen Mineralstoffen, die weder Pflanzen noch Tiere selbst herstellen können – deshalb wird auf landwirtschaftlichen Nutzflächen mit Phosphor gedüngt. Zu viel davon kann jedoch zu erheblichen Umweltbelastungen in Gewässern führen. Ohne Rückgewinnung aus dem Klärschlamm muss zudem immer mehr Rohphosphat abgebaut werden, was ebenfalls Umweltschäden zur Folge hat“, erklärt Prof. Dr. Werner Wahmhoff, stellvertretender Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU).
„Um die Umweltbelastungen zu vermindern und Phosphor möglichst im Kreislauf zu führen, stehen in den nächsten Jahren relevante Richtungsentscheidungen an. Die neue Klärschlammverordnung gehört bereits dazu. Jetzt müssen Anlagenbetreiber sich mit diesem Thema befassen“, so Wahmhoff. Mit Veranstaltungen und Informationsmaterialien sowie Beratungsangeboten für Kläranlagenbetreiber, Ingenieurbüros und Vertreter von Kommunen will die Deutsche Phosphor-Plattform dazu beitragen, das Phosphorrecycling ökologisch und ökonomisch sinnvoll umzusetzen.
Dr. Daniel Frank stellt dazu fest: „Das bedeutet auch, dass der zurückgewonnene Phosphor in marktfähigen Produkten eingesetzt werden muss. Erst dann ist der Nährstoffkreislauf auch tatsächlich geschlossen.