„Wir sind natürlich froh, dass wir in kurzer Zeit alle formalen, organisatorischen und inhaltlichen Änderungen erfolgreich durchgeführt haben. Unsere Mitgliedsunternehmen können sich nun sicher sein, dass nach erfolgreicher Auditierung und Gegenkontrolle durch den Überwachungsausschuss, das verliehene Zertifikat alle rechtlich gebotenen Voraussetzungen erfüllt“, erklärte Peter J. Obieglo, Vorsitzender der bvse-Entsorgergemeinschaft, die mit rund 300 kleinen und mittelständischen Mitgliedsunternehmen zu den größten der Branche gehört.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung wurde novelliert, um ein bewährtes System der Qualitätssicherung in der Branche zu stärken und weiter zu verbessern. „Das gibt allen Beteiligten auch für die Zukunft die notwendige Sicherheit“, so Obieglo. Er verweist darauf, dass die unabhängigen Sachverständigen nun fachlich und formal noch engmaschiger begleitet werden und die Entsorgungsfachbetriebeverordnung die Kontrolle der Kontrolleure in den Fokus gerückt habe. Damit gewinne das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat weiter an Bedeutung.
Genauso wichtig wie die klare rechtliche Verankerung sei aber, dass in Entsorgungs-Ausschreibungen privater, kommunaler und staatlicher Unternehmen und Behörden das Zertifikat „Entsorgungsfachbetrieb“ vielfach die Voraussetzung ist, sich überhaupt im Wettbewerb um Aufträge bewerben zu können. Das habe, betont Obieglo, auch seinen guten Grund. Ähnlich wie der Meisterbetrieb im Handwerk, können Auftraggeber für Entsorgungsdienstleistungen mit der Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben sicher sein, Unternehmen zu beauftragen, die fachlich und rechtlich kompetent aufgestellt sind. „Dafür steht das Entsorgungsfachbetriebe-Zertifikat, das jährlich vergeben wird und zwar erst dann, wenn ein staatlich anerkannter Sachverständiger das Unternehmen vor Ort überprüft hat.“
Vor der Zertifizierung hätten die Fachbetriebe jedoch „erhebliche zeitliche, finanzielle, technische und personelle Anstrengungen“ zu unternehmen, ehe ihnen das Zertifikat verliehen werden könne. Peter Obieglo forderte daher nachdrücklich, dass diese Anstrengungen, beispielsweise bei Genehmigungen, Gebühren oder behördlichen Prüfungsintervallen, auch entsprechend angerechnet werden.