Auch Veolia und Reclay haben korrekt gemeldet

Laut Wirtschaftsprüfer liegen die Abweichungen unter einer Tonne (Veolia) beziehungsweise 98 Tonnen (Reclay).
Andreas Morlok, pixelio.de

Aufgrund einer freiwillig erneut durchgeführten Überprüfung der Übereinstimmung der Ist-Mengenmeldung 2016 an die Clearingstelle mit dem Stand des DIHK-Registers vom 14. September 2017, welcher zugleich dem Stand zum 6. Juli entspricht, wurde Veolia eine zusätzliche Bescheinigung erteilt: Demnach liegt die Mengenabweichung im Bereich LVP-Gesamt bei unter einer Tonne. Die Differenz habe vollständig und eindeutig dargelegt werden können und “beruht ausschließlich auf nachträglichen Mengenanpassungen und Nachtragsmengen von Kunden nach dem 30. April 2017”, wie die System-Wirtschaftsprüfer bescheinigen.

Auch Reclay wurde vom zuständigen System-Wirtschaftsprüfer eine nahezu 100-prozentige Übereinstimmung der Meldungen an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und die Clearingstelle bescheinigt. Die Abweichung bei Leichtverpackungen (LVP) beträgt 98 Tonnen. Dies entspricht lediglich 0,1 Prozent der insgesamt 89.448 Tonnen, die nicht an die Clearingstelle gemeldet wurden. Bei Glas beträgt die Differenz -67 Tonnen, bei Papier/Pappe/Kartonagen 449 Tonnen. „Die dargestellten Differenzen beruhen ausschließlich auf nachträglichen Mengenanpassungen und Nachtragsmengen von Kunden nach dem 30. April 2017“, heißt es dazu in der Bescheinigung des System-Wirtschaftsprüfers.

„Die Zahlen bestätigen, dass unser Unternehmen alle Mengen rechtskonform gemeldet hat. Die geringen Abweichungen werden wir natürlich nachmelden und für den entsprechenden Kostenanteil in der Clearingstelle aufkommen“, erläutert Raffael A. Fruscio, Geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group, das Prüfungsergebnis. „Es liegt nun an den restlichen dualen Systemen, ebenfalls für Transparenz zu sorgen und ihre Zahlen offenzulegen. Zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs bis zum Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes ist es darüber hinaus essentiell, dass alle Systembetreiber dem neuen Clearingvertrag beitreten.“

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