Der zuständige System-Wirtschaftsprüferhat eine weitere Überprüfung der Übereinstimmung der Ist-Mengenmeldung 2016 an die Clearingstelle mit dem Stand des DIHK-Registers zum 6. Juli 2017 durchgeführt und BellandVision eine entsprechende Bescheinigung erteilt. Die Differenz betrage lediglich 98 Tonnen, eine Abweichung von etwa 0,1 Prozent der fehlenden Differenzmenge von fast 90.000 Tonnen. Die Abweichungen seien ausschließlich nachträgliche Mengenanpassungen und Nachtragsmengen von Kunden, die nach dem 30. April 2017 bei BellandVision eingegangen sind.
BellandVision-Geschäftsführer Thomas Mehl sieht sich bestätigt: „Jetzt ist auch offiziell bescheinigt, dass BellandVision vollumfänglich meldet. Kleinere Mengenanpassungen durch Kunden lassen sich nie vermeiden. Für diese Fälle gibt es die Möglichkeit der Nachmeldung. Selbstverständlich werden wir die Nachtragsmengen korrekt melden und deren Kostenanteil übernehmen. Ebenso selbstverständlich ist für uns, dass diese Mengen in den vorgeschriebenen Mengenstrom aufgenommen und zur Erfüllung der Verwertungsquoten einbezogen werden. So stellen wir sicher, dass wir allen unseren Verpflichtungen gegenüber Kunden, Wettbewerbern und Verbrauchern nachkommen. Welche unserer Wettbewerber sich an der Transparenzoffensive beteiligen, wird sich zeigen. Bis heute haben sich vier duale Systeme dafür ausgesprochen, zwei davon haben bereits geliefert. Wir würden es begrüßen, wenn sich möglichst viele beteiligen, um die Grundlage für eine belastbare Zusammenarbeit im Rahmen der Clearingstelle zu schaffen. Mit dem neuen Clearingstellenvertrag für 2018 würden sich solche Zusatzprüfungen erübrigen, weil der System-Wirtschaftsprüfer zu jedem Zeitpunkt Zugang zu den Meldedaten hat und Differenzmengen auf Rechtskonformität und Nachmeldung prüfen kann. Allerdings müssen dem neuen Clearingstellenvertrag noch sechs weitere Systeme zustimmen.“
Auch Landbell legt seine Zahlen offen: Das Unternehmen öffnet dem Systemwirtschaftsprüfer seinen Zugang zum DIHK-Portal und legt das Ergebnis der erneuten freiwilligen Mengenprüfung offen. Die permanente Zugangsberechtigung zum DIHK-Portal stelle sicher, dass der Systemwirtschaftsprüfer jederzeit und unangekündigt Veränderungen bei der DIHK-Meldung des dualen Systems und somit Mengenabweichungen zur Clearingstellenmeldung feststellen kann.
„Nur durch einen kontinuierlichen Zugriff auf die Datenbank ist der dauerhafte Abgleich zwischen Clearingstellenmeldung und DIHK-Meldung gewährleistet“, so Landbell-Geschäftsführer Dirk Staubach. „Bei stichtagsbezogenen Prüfungen hingegen könnten die Mengen vor und nach dem Termin angepasst werden. Genau hier vermuten wir eine der Ursachen für die Mengenabweichungen.“ Die Abweichung betrage weniger als 0,06 Prozent. Diese Menge wurde vom Wirtschaftsprüfer aufgenommen und fließt mit den weiteren möglichen Veränderungen in die Nachtragsmengen ein und trägt damit zur fairen Finanzierung des Gesamtsystems bei.
Landbell fordert die Wettbewerber auf, konstruktiv an einer gemeinsamen Lösung zu arbeiten, statt permanent den schwarzen Peter hin und her zu schieben. Dadurch werde das Duale System insgesamt diskreditiert und würden die Kunden unnötig verunsichert. Landbell sei bereit, den neuen Clearingvertrag zu unterzeichnen, sobald dieser kartellrechtlich freigestellt und ein Clearing unter allen Systemen gewährleistet ist. Nur in diesem Falle bestehe Rechtssicherheit für die Kunden. „Die aktuell kursierenden Qualitätsbestätigungen der vier Systeme spiegeln die Hinweise der Zentralen Stelle wider, die ohnehin die Basis der Prüfhandlungen darstellen. Sie bieten den Kunden keine weitere Rechtssicherheit, werden von uns inhaltlich selbstverständlich mitgetragen“, ergänzt Staubach.
Noventiz-Geschäftsführer Dirk Boxhammer hat unterdessen seine Kritik erneuert. Einige Systembetreiber würden „öffentlichkeitswirksam zur Verunsicherung von Herstellern und Vertreibern von Verkaufsverpackungen“ beitragen, heißt es in einer Pressemeldung. „Wir bedauern diese Situation sehr. Wir haben in der Gemeinsamen Stelle intensiv für die Weiterentwicklung des bestehenden Clearingvertrages der dualen Systeme geworben. Dieser Weg war offensichtlich einigen Systemen zu anstrengend,“ so Boxhammer.
Die Gültigkeit des zwischen DSD, BellandVision, Interseroh und Reclay geschlossenen Clearingvertrags zweifelt Boxhammer an.„Ein Clearingvertrag kann nach unserem Verständnis ausschließlich in der Gemeinsamen Stelle zwischen allen dualen Systemen abgeschlossen werden. Eine außerhalb der Gemeinsamen Stelle unter einzelnen Systemen geschlossene Vereinbarung kann nach unserer Sicht daher kein Clearingvertrag sein und schon gar nicht den aktuellen Clearingvertrag ersetzen. Dieser hat nach wie vor Gültigkeit für die Systeme, die nicht gekündigt haben. Allein die Tatsache, dass die ausgetretenen Systeme nach den Angaben von Interseroh einen Marktanteil von knapp 65 Prozent erzielen, kann und darf kein Argument für die Nichtfortführung eines bestehenden Vertragswerkes sein.“