Zur Begründung führte die Umweltministerin Christina Schulze Föcking die Sicherung von Know-How und die Vorbeugung von Sabotage- und Terrorakten an.
„Wir freuen uns, dass unserem Einwand nun etwas verspätet nachgekommen wurde. Nicht nur, dass der Erlass einen klaren Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen bedeutete, durch die Offenlegung bedrohte er auch die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, erklärt Michael Diekmann, Vorstandsmitglied des VDM. „Die Rücknahme ist weiterhin ein seltenes aber erfolgreiches Beispiel für den effektiven Abbau von unnötigen bürokratischen Maßnahmen.“
Hintergrund des Erlasses sind verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschriften. Nach voriger Auslegung dieser Vorschriften durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz des Landes NRW sollten Unterlagen zur Genehmigung von Industrieanlagen nicht nur öffentlich ausgelegt sondern auch frei verfügbar im Internet veröffentlicht werden. Eine allgemein geltende verwaltungsrechtliche Regelung wurde auf das Bundesimmissionsschutzgesetz angewandt.
Mit der Aufhebung des Erlasses setzt Umweltministerin Christina Schulze Föcking (CDU) einen Wahlkampfpunkt um, in dem zu kennzeichnende und offen zu legende Unterlagen als sicherheitsbedürftig klassifiziert wurden. Darin: „Detaillierte Genehmigungsunterlagen aus umweltrechtlichen Verfahren, die Prozesse, Anlagen, Produkte und detaillierte Standortangaben zeigen, sind sensible und sicherheitsrelevante Dokumente.“
Schulze Föcking erklärt die Aufhebung des Erlasses: „Uns haben viele Bedenken von Wirtschaftsverbänden und großen Unternehmen erreicht, die ernst zu nehmen sind.“ Durch die weltweite Verfügbarkeit von Informationen im Internet ist ein erheblicher Abfluss von Know-How zu befürchten, auch jenseits des Schutzes von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Es ist zudem zu befürchten, dass die Gefahr für Sabotageakte oder terroristische Anschläge steigen könnte, wenn konkrete Angaben zu Anlagen, die zum Beispiel mit gefährlichen Stoffen arbeiten, einfach im Internet abrufbar sind. Deshalb haben wir den Erlass vom März 2015 aufgehoben.“