Der bvse lobt jedoch, dass zukünftig Landesbehörden und Kommunen bei Beschaffungsvorhaben insbesondere Recyclingprodukten den Vorzug geben sollen.
Es sei bedauerlich, so der bvse-Landesvorsitzende Lars Kossack, dass die Privatwirtschaft in diesem für die Branche wichtigen Landesgesetz nicht vorkommt. Es gelte vielmehr der Vorrang der öffentlich-rechtlichen Abfallbewirtschaftung mit eindeutigen Zeichen zusätzlicher Regulierung, bspw. im Bereich der länderübergreifenden Abfallverbringungsvorschriften. Kossack: „Beispiele der jüngeren Vergangenheit in Thüringen untermauern diese These. Dazu zählen etwa die Aufkündigung von PPP-Modellen (Ilmkreis), die Rekommunalisierung (UH-Kreis, Landkreis Weimar) und die zum Teil aggressive Marktbearbeitung kommunaler Entsorgungsbetriebe auch über Landkreis- oder Stadtgrenzen hinaus. Diese engen das Handlungsfeld der privaten Entsorgungsunternehmen in Thüringen zunehmend ein.“
Die Absicht des Gesetzgebers und Ausgestaltung der Regelung, dass die Landesbehörden und Kommunen bei der Beschaffung Recyclingprodukten den Vorzug geben sollen, begrüßt Kossack hingegen. Gesetzestext und Begründung stellen klar, dass Recyclingprodukte nicht nur „nach Möglichkeit“ zu berücksichtigen sind, sondern „zumindest im gleichen Maße wie andere Erzeugnisse“. Damit werde deutlich, dass die Behörden und Einrichtungen der Länder den Einsatz der genannten Erzeugnisse und Produkte von Beginn an in ihre Planungen einbeziehen sollen. Mit der Ausgestaltung der Regelung entsteht zudem der notwendige Schulterschluss zu den entsprechenden Bestimmungen des Vergaberechts.
Der bvse macht in seiner Stellungnahme auch deutlich, dass Thüringen mehr dafür tun könne, die Strukturen so zu ändern, dass mehr Wertstoffe erfasst und eine höhere Recyclingquote erreicht werden könne. Angesichts immer knapper werdender Rohstoffreserven komme der Gewinnung von Sekundärrohstoffen und deren stofflicher Verwertung eine wachsende strategische und volkswirtschaftliche Bedeutung zu. Deshalb müsse es das zentrale Ziel sein, die Menge und die Qualität der aus Abfällen gewinnbaren Sekundärrohstoffe zu steigern. Höhere Recyclingquoten können vor allem durch eine Stärkung der gewerblichen Sammelstrukturen und die Förderung der Erfassung von Mono-Sammlungen, wie beispielsweise die Einführung einer flächendeckenden Bioabfallsammlung bei privaten Haushalten, erreicht werden.
Zusätzlich könnten über die Schaffung einer Wertstofftonne auch stoffgleiche Nichtverpackungen aus den privaten Haushalten erfasst werden. Die Erfassung sollte aber aus Effizienzgründen öffentlich ausgeschrieben werden. „Darin sehen wir einen Vorteil für die Wettbewerbsfreiheit. Diese Recyclingreserven können aber nur dann gewinnbringend genutzt werden, wenn zusätzliche Sammel- und Aufbereitungsstrukturen geschaffen werden“, erläutert der Recycling-Verband.
In seiner Stellungnahme lehnt der bvse jedoch ein differenziertes Gebührensystem ab, um die Getrennthaltung zu fördern. Dem Bürger sollte vielmehr über eine pauschale Pro-Kopf-Gebühr ein zeitgemäßes Entsorgungs- und Recyclingangebot unterbreitet werden, das transparent und bequem ist und die Getrennthaltung der verschiedenen Abfälle leicht macht. Preispolitische Anreize für mehr Mülltrennung und damit Recycling hält der bvse für kontraproduktiv. Damit würden eher Fehlanreize gesetzt, die zu erhöhten Fehlbefüllungen der einzelnen Abfalltonnen und im Extremfall auch zu mehr illegaler Müllentsorgung und damit zu einer Belastung der Umwelt führen würde.
Der bvse steht zudem der Vorstellung kritisch gegenüber, Abfälle vorrangig in Thüringer Anlagen entsorgen zu lassen. Darin sieht der mittelständische Verband eine unnötige Einschränkung des Wettbewerbs. In Thüringen gibt es nach Ansicht des Verbandes sehr gute Verwertungsanlagen, die in der Lage sind, den Kommunen gute Angebote unterbreiten zu können. Zudem behandeln aktuell auch Thüringer Anlagen Abfall aus anderen Bundesländern. Dies wäre bei Einführung der vorgeschlagenen Regelung dann nicht mehr möglich. Würde beispielsweise die thüringische Stadt Sonneberg ihren Abfall ausschreiben, so müsse das bayerische Coburg künftig als nächstliegende Großstadt mit eigener Müllverbrennungsanlage als Mitbieter ausscheiden. Würde hingegen Erfurt den Zuschlag bekommen, hätte dies wiederum einen viel längeren Transportweg zur Folge. Daher sollten die Aspekte weiter, entsprechend zwischen dem kürzeren Transportweg und der ökonomisch günstigsten Verwertung über Landesgrenzen hinweg, zu Gunsten der Wettbewerbsfreiheit abgewogen werden können.