Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die betroffenen Kreise im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf dieser Vollzugshilfe beteiligt. Diese läuft noch bis zum 18. August 2017.
Die Verbände sprechen sich hauptsächlich dagegen aus, dass Regelungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung durch die LAGA-Vollzugshilfe weiter verschärft werden: „Vollzugshilfen sollen das vom Verordnungsgeber Gewollte in eine praxistaugliche Fassung übersetzen“, so die einhellige Meinung der Verbände, „nicht aber eigenmächtig Regelungen fortschreiben.“ So sieht die Vollzugshilfe unter anderem eine tagesscharfe Terminierung der Fristen für die jährliche Überprüfung vor und unnötige Anwesenheitsvorgaben am zertifizierten Standort für die verantwortliche Person.
Darüber hinaus haben sich die Verbände für eine Reihe von Klarstellungen im Mitteilungstext eingesetzt: „Dadurch lassen sich Interpretationsspielräume beseitigen, die einem bundesweit einheitlichen Vollzug im Wege stehen“, sind sich die Verbände einig. Die geforderten Klarstellungen betreffen zum Beispiel die zertifizierten Tätigkeiten Lagern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen sowie die vertraulichen Daten im Überwachungsbericht.
Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist bereits seit dem 1. Juni 2017 in Kraft. In der Praxis stellen sich den Betrieben, Behörden und Sachverständigen zahlreiche Vollzugsfragen, die mit der LAGA-Mitteilung 36 geklärt werden sollen. BDE, BDSV, ASA und InwesD appellieren im Interesse aller Beteiligten daran, die Vollzugshilfe schnell und praxisorientiert fertigzustellen.