Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das Risiko der Dualen Systeme, für falsche Mengenmeldungen oder auch für die ordnungswidrige Nicht- oder Teilizenzierung von Verkaufsverpackungen belangt zu werden, sehr gering. Eine aktuelle Umfrage der DUH unter den Bundesländern zum Vollzug der Verpackungsverordnung belege, dass zum überwiegenden Teil symbolische oder gar keine Kontrollen stattfinden. Die DUH fordert die Bundesländer daher zum strikten Vollzug rechtlicher Regelungen auf. Nur wenn die Einhaltung der Verpackungsverordnung sichergestellt werde und faire Wettbewerbsbedingungen unter den dualen Systemen herrsche, weürden die Preise zur Inverkehrbringung von Verpackungen deutlich ansteigen und zur Abfallvermeidung beitragen.
„Während jeder Falschparker ein hohes Risiko läuft, dafür ein Bußgeld zu kassieren, ist der Staat bei Verstößen gegen Umwelt- und Klimaschutzauflagen generös. Es kann nicht sein, dass aktuell 210.000 Tonnen Verpackungen aus dem Gelben Sack einfach umdeklariert werden und aus den offiziellen Mengenmeldungen dualer Systeme verschwinden. Im Ergebnis führen diese Machenschaften zu Discount-Angeboten und einer Abwärtsspirale bei den Preisen für das Inverkehrbringen von Verpackungen. Deshalb müssen sich Hersteller immer weniger Gedanken um Ressourcenschutz und Abfallvermeidung machen. Die Bundesländer müssen endlich ihre Hausaufgaben machen und Betrügereien in großem Stil stoppen“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Neben falschen Mengenmeldungen gebe es auch nach wie vor Probleme mit sogenannten Trittbrettfahrern, die ihre Verpackungen nicht oder nur teilweise zur Entsorgung bei den dualen Systemen anmelden. Dadurch würden weniger Verpackungen recycelt, weil die gesetzlichen Recyclingquoten nur für die lizenzierten Verkaufsverpackungen gelten. „Die Bundesländer sind dafür verantwortlich, dass Hersteller die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen ordnungsgemäß bei dualen Systemen zur Entsorgung anmelden. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die Behörden die Plausibilität der Angaben überprüfen, Hinweisen auf Verstöße nachgehen und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Doch genau dies passiert in den seltensten Fällen. Unternehmen, die ihre Verpackungen nicht oder nur teilweise lizenzieren, müssen kaum mit ernsthaften Konsequenzen rechnen und dürften sich geradezu zum Betrügen eingeladen fühlen“, kritisiert Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft
Von der DUH bei den Bundesländern abgefragte Daten zur Hinterlegung von Vollständigkeitserklärungen, deren inhaltlicher Überprüfung, zur Nachverfolgung vermuteter, gemeldeter und festgestellter Verstöße sowie zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Vollzugs bestätigten diese Einschätzung. Am schlechtesten schnitten Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland und Hessen ab. Doch es gebe auch wenige Beispiele, die belegen, dass ein Vollzug möglich ist. In Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden im Vergleich zu anderen Bundesländern verschärfte Kontrollen durchgeführt.
Von der im neuen Verpackungsgesetz vorgeschriebenen Zentralen Stelle, welche ab 2018 die Einhaltung der rechtlichen Regeln überprüfen soll und sich überwiegend aus Herstellern und Händlern zusammensetzt, verspricht sich die DUH keine deutliche Verbesserung der Situation. „Eine ‚Zentrale Stelle‘ mit Register- und Kontrollfunktion zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Lizenzierung und Entsorgung von Verkaufsverpackungen muss trotz aller Schwierigkeiten beim derzeitigen Vollzug unter staatlicher Kontrolle bleiben. Ansonsten droht ein unkontrollierbares Interessensgeflecht von Verpackungsherstellern, Händlern und Entsorgern, das zu Lasten der Verbraucher geht. Um die Überwachung der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen wirklich zu verbessern, ist eine zentrale staatliche Organisation notwendig, bei der alle Mengenmeldungen und Daten zusammenlaufen. Die Umweltministerin muss nachbessern“, sagt Resch.