In den vergangenen Wochen habe Landbell verstärkt konstruktiv an der Überarbeitung der Clearingverträge mitgewirkt und dabei versucht, die bestehenden Schlupflöcher zu schließen und die Vorgaben aus dem ab 2019 geltenden Verpackungsgesetz bereits mit einzuarbeiten.
Landbell habe auch dem Beschlussantrag zur Unterzeichnung der finalen Entwürfe der überarbeiteten Verträge zugestimmt. Dieser sei allerdings unter den Systemen nicht kompromissfähig gewesen. Die Diskussion hierzu seien noch offen gewesen, so zum Beispiel auch das Thema der Handelslizenzierung. Die Frist für die Kündigung der Clearingverträge sei einvernehmlich auf den 31.08. verschoben worden, um allen Systemen Gelegenheit zu geben, einen Kompromiss zu finden. Daher sei die spontane Kündigung der bestehenden Verträge durch die drei genannten Systeme im Alleingang sehr unverständlich und weder konstruktiv noch zielführend.
Landbell habe die Ergänzungsvereinbarung zwischen acht Systemen gezeichnet, in denen sich die Systeme verpflichtet haben, dass die Mengenmeldung an die Clearingstelle und das DIHK-Register übereinstimmen müssen. Das Unternehmen setzte sich seit langem für ein Ende der Abweichungen bei den Mengenmeldungen ein und kann die Differenz für das Jahr 2016 in Höhe von 210.000 t in keiner Weise nachvollziehen. Man wolle sich daher weiterhin dafür engagieren, dass die Ursache für diese Unregelmäßigkeiten gefunden sowie eine einvernehmliche Regelung hinsichtlich der Clearingverträge für das Gesamtsystem innerhalb der Gemeinsamen Stelle erzielt werde. Ebenso will Landbell diesbezüglich die von den drei Systemen vorgeschlagenen „neuen Clearingverträge“ auf deren Eignung und Kompromissfähigkeit prüfen.