„Die Politik hat kurz vor der Bundestagswahl eine Verordnung auf den Weg gebracht, deren praktische Umsetzung bei der derzeitigen Ausgestaltung deutlich zu hinterfragen ist, so Katrin Büscher, Geschäftsführerin der ASA. „Nun gilt es, die gesetzlichen Vorgaben praxistauglich umzusetzen“, ergänzt sie.
„Eine Verbesserung bzw. Steigerung der Sortierung und des Recyclings ist generell zu begrüßen, hält sie weiter fest. Auch eine Recyclingquote über alle Fraktionen mag dabei sicherlich ein pragmatischer Weg sein. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen spezifischen Gewichte der verschiedenen Sortierfraktionen ist aber zu hinterfragen, ob das Ziel eines hochwertigen Recyclings durch Sortier- und Recyclingquoten tatsächlich für alle Sortierfraktionen erreicht wird. Hierfür wäre nach wie vor die Ausbringung eine sinnvollere Größe“, führt sie weiter aus.
Für die Sortierquote stelle sich darüber hinaus die Frage, ob der Ansatz eines Kalenderjahres geeignet sei und wie z. B. zu verfahren ist, wenn an den aufeinanderfolgenden Monaten Dezember und Januar die Quoten nicht erreicht würden, so die ASA in ihrer Stellungnahme zur Verordnung.
„Die Ableitung der Recyclingquote auf Grundlage eines „Durchschnittsgemisches“ und eines Maximalwertes ist sehr ambitioniert“, stellt Thomas Grundmann, Vorsitzender der ASA fest. „Hier ist die Relevanz für die Praxis zu hinterfragen, da die hier dargestellten Quoten lediglich auf Quantität und nicht auf Qualität setzen“, hält er fest. „Für ein hochwertiges Recycling sollte aber Klasse vor Masse gehen. Nicht zu recycelnde Fraktionen sollten einer hochwertigen energetischen Verwertung zugeführt werden – weil ein Recycling nicht per se ökologisch sinnvoller ist als eine hochwertige energetische Verwertung“, ergänzt Grundmann.
„Es bleibt abzuwarten, ob bei den umfassenden Vorgaben zur grundsätzlich getrennten Erfassung von Siedlungsabfällen bereits an der Anfallstelle tatsächlich 85 Massenprozent der Inputmenge einer Vorbehandlungsanlage für eine hochwertige Verwertung aussortiert und ob davon 30 Masseprozent einem hochwertigen Recycling zugeführt werden können“, so der Vorsitzende der ASA.
Auch ist die Politik in der Pflicht, den Vollzug der Verordnung durch die Bundesländer sicherzustellen, denn nur so könne das Ziel der Gewerbeabfallverordnung – eines verbesserten Umweltschutzes – erreicht werden, fordert Büscher. „Hierzu sind durch die behördliche Überwachung auch zeitnah notwendige Umsetzungshilfen zur Verfügung zu stellen“, ergänzt sie weiter. Für 2018 werden diese angekündigt: „Das ist zu spät“, hält Grundmann fest. „Bis dahin wird die Gewerbeabfallverordnung nur die Regale schmücken und der gewünschte Erfolg ausbleiben“, befürchtet Büscher.
„Abgesehen davon betreiben die Unternehmen der stoffspezifischen Abfallaufbereitung bereits jetzt schon in großem Umfang Umwelt- und Ressourcenschutz und eine Kreislaufwirtschaft, da sie Stoffströme trennen und entsprechenden Verwertungswegen zuführen“, hält Grundmann fest.
„Derzeit gibt es mehr Fragen als Antworten“, so Büscher. Schwer abzuschätzen seien auch der zeitliche Mehraufwand und die zu erwartenden Kosten für die Unternehmen. „Unsere Mitgliedsbetriebe müssen sich schnell auf die verschärften Regeln einstellen. Dies ist derzeit ein großes Problem, da Praxiserfahrungen fehlen und die Pflichten, die das Gesetz den Betrieben auferlegt, nur unpräzise ausgeführt sind“, so Büscher. Sicher sei indes, dass sich die Betriebe mit der internen Dokumentation abfallwirtschaftlicher Vorgänge beschäftigen müssen, so Grundmann.
Die Gewerbeabfallverordnung zeige: „Der Bürokratieabbau wird zum Dauerbrenner“, so die ASA. Anstatt sie abzubauen, so wie es die Bundesregierung einst geplant hat, müssten sich die Betriebe immer öfter darauf einstellen, dass sie mehr Zeit für Nachweispflichten investieren müssen. Kleine und mittelständische Unternehmen würden dies kaum leisten können.