Dementsprechend ist für den VKU entscheidend, dass die energetische Verwertung für Gewerbeabfallgemische im Sinne der Verordnung restriktiv zugelassen wird. Eine zu weite Zulassung der energetischen Verwertung für Gewerbeabfallgemische würde die Trennpflichten konterkarieren und auch die Überlassungspflichten für Gewerbeabfälle als Abfall zur Beseitigung schwächen. Zudem macht der VKU darauf aufmerksam, dass die Behörden die Erfüllung der neuen Vorschriften überwachen müssen. Der konsequente behördliche Vollzug ist eine wesentliche Voraussetzung für die Effektivität der Maßnahmen.
Um sicherzustellen, dass die getrennte Erfassung und Verwertung der dafür infrage kommenden Abfälle gestärkt werden, sind umfangreiche Nachweis- und Dokumentationspflichten vorgesehen. Um den kommunalen Abfallbetrieben praktische Handlungshilfen an die Hand zu geben, wird der VKU Mitte August eine Informationsbroschüre zur Gewerbeabfallverordnung veröffentlichen, heißt es abschließend.