Der BDE begrüßt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung. BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung hat das Potenzial, zu wesentlichen Änderungen in der Praxis der Entsorgung von Gewerbe- und Bauabfällen in Deutschland zu führen. Sie bietet die Chance für einen großen Schub für den Recyclingstandort Deutschland.“
Gleichzeitig appellierte Kurth an die Länder, auch auf die Einhaltung der neuen Regelungen vor Ort zu achten. Kurth: „Letztlich wird es auf den Vollzug in den Bundesländern ankommen, dass die großen Potentiale dieses Stoffstroms weiter optimiert werden und das Recycling nachhaltig gestärkt wird.“
Der BDE verwies darauf, dass die bisherige Gewerbeabfallverordnung praktisch nicht gelebt worden sei. Grund hierfür sei eine zum Teil dramatisch unterbesetzte Umweltverwaltung in den Ländern und Gemeinden. Kurth: „Die Kreislaufwirtschaft ist in besonderem Maße auf Weichenstellungen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber angewiesen. Umso bedauerlicher wäre es, wenn es die entsprechenden Regelungen zwar gibt, diese aber durch zu schwach besetzte Verwaltungen ins Leere laufen.“
In diesem Zusammenhang kritisierte Kurth, dass die Arbeiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) an den Vollzugshinweisen zur novellierten Gewerbeabfallverordnung zu spät begonnen hätten. Kurth: „Wir hören, dass die Mitteilung 34 erst Ende 2018 überarbeitet sein wird. Solange kann die Praxis auf Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallverordnung nicht warten.“ Der BDE habe deswegen selber einen Leitfaden zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung erarbeitet, mit dem erste Fragen aus der Praxis beantwortet werden sollen. Der Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert werden.
Kurth: „Für den BDE beginnt die Evaluierung der Novelle mit ihrem Inkrafttreten am 1. August. Wir werden uns dafür einsetzen, dass diese Verordnung kein Papiertiger wird. Das sind wir dem Recyclingstandort Deutschland schuldig.“