„Die bisherige Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen für ein hochwertiges Recycling wurde von kaum einem Unternehmen ernst genommen, weil es keinen Vollzug durch die Bundesländer gab. Im Ergebnis wurden jährlich mehr als fünf Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle sinnlos verbrannt und vernichtet. Ein rohstoffarmes Land wie Deutschland kann sich diesen Umgang mit wertvollen Ressourcen jedoch nicht leisten. Deshalb müssen die Bundesländer die verschärfte Pflicht zur Getrenntsammlung von Gewerbeabfällen zum Anlass nehmen, diese konsequent zu überprüfen und Verstöße zu sanktionieren. Ansonsten bleibt die neue Gewerbeabfallverordnung ein Papiertiger“, sagt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Die DUH kritisiert das Fehlen einer gemeinsamen Recyclingquote für getrennt gesammelte und gemischte Gewerbeabfälle. „In der novellierten Gewerbeabfallverordnung beziehen sich die Recyclingquoten nur auf gemischte Gewerbeabfälle. Das ist kontraproduktiv, denn eine korrekte Getrennterfassung von Wertstoffen hat einen erheblichen Einfluss auf die Qualität des gemischten restlichen Abfalls. Die Getrennterfassung von Gewerbeabfällen und die Sortierung sowie das Recycling von Gemischtabfällen bedingen einander, weshalb Recyclingquoten auch beide Abfallströme einbeziehen sollten“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Hier hat der Gesetzgeber nach Einschätzung des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes einen entscheidenden Fehler gemacht, der dringend nachgebessert werden sollte.