Seit dem 24.7.2016 verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) Unternehmen ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über deren Rückgabemöglichkeiten. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) setzt der Handel die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten sehr schlecht um. Bundesweite u Testbesuche der DUH in Elektrofachmärkten, Warenhäusern, Möbelhäusern und Baumärkten hätten zahlreiche Gesetzesverstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten und eine mangelhafte Umsetzung gesetzlicher Informationspflichten ergeben.
Bei den Testbesuchen schnitten laut DUH Galeria Kaufhof, Sconto, Conrad Electronic und Obi besonders schlecht ab. Dass eine verbraucherfreundliche Information und Rücknahme von Elektroaltgeräten problemlos und ohne wirtschaftliche Nachteile umsetzbar sei, belegten die sehr guten Testergebnisse der Unternehmen Globus Baumarkt, Medimax und Hellweg. Die DUH fordert den Handel auf, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und das Angebot verbraucherfreundlicher Informationen sowie eine anstandslose Geräterücknahme zu gewährleisten. Die Bundesländer müssten die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten des Handels zu Elektroaltgeräten endlich kontrollieren. Gleichzeitig kündigt die DUH weitere Testbesuche an und wird gegen festgestellte Gesetzesverstöße rechtlich vorgehen.
„Viele Verbraucher wissen bis heute nicht, unter welchen Voraussetzungen und bei welchen Händlern sie ausgediente Elektroaltgeräte überhaupt abgeben können. Noch immer hält sich ein Großteil der Händler nicht an gesetzliche Informationspflichten. Bei rund der Hälfte der getesteten Händler fehlten Hinweisschilder oder die Mitarbeiter waren nicht geschult. Ohne solche Informationen werden Verbraucher aber keine Elektrogeräte in Bau- und Elektromärkten abgeben“, kritisiert die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. So konnten unter anderem bei Conrad Electronic, Bauhaus oder Galeria Kaufhof keine schriftlichen Informationen gefunden werden. Bei B1 Discount Baumarkt war die Rücknahme erst möglich, nachdem das Personal durch den Testbesucher auf das vorhandene Hinweisschild aufmerksam gemacht wurde. Nach Einschätzung der DUH reicht es auch nicht aus, nur im Internet auf Rückgabemöglichkeiten hinzuweisen. Verbraucherinformationen müssen zwingend in der jeweiligen Verkaufsstelle zur Verfügung gestellt werden.
Bei insgesamt neun von 25 untersuchten Händlern konnten Elektrokleingeräte nicht oder nur nach mehrmaliger Nachfrage „ausnahmsweise“ abgegeben werden. So hieß es bei Galeria Kaufhof, dass eine Rückgabe nur möglich sei, wenn auch ein Neugerät gekauft wird. Bei Sconto wollte das Verkaufspersonal nur Gerätearten zurücknehmen, die auch zum Angebot von Sconto gehören. Dabei ist die Abgabe von Kleingeräten unter 25 cm nicht an den Neukauf eines Gerätes oder das Produktsortiment im Laden gebunden.
„Es kann nicht sein, dass große Handelsunternehmen die Rücknahme von alten Elektrogeräten verweigern. Die Rücknahmeverpflichtung gilt inzwischen seit einem Jahr und es gibt keine nachvollziehbaren Gründe für ein Fehlverhalten. Zudem ist es an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass Handelsverbände die Rücknahmeverpflichtung von Elektroaltgeräten, mit dem Hinweis auf die geringen Sammelmengen, für überflüssig halten, während sie den Kunden eine Abgabe verweigern und so schwer wie möglich machen“, kritisiert der Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH Thomas Fischer.