Dabei können und sollen über die 500.000 Altfahrzeuge hinaus, die derzeit pro Jahr in den Demontagenbetrieben ankommen, weitere 500.000 Altfahrzeuge einer fachgerechten Demontage zugeführt werden. BDSV-Präsident Andreas Schwenter nimmt auf den jüngst vorgestellten Forschungsbericht des Umweltbundesamtes (UBA) Bezug. Danach sei die fachgerechte Entsorgung zusätzlicher rund 500.000 Altfahrzeuge erforderlich. Das Gutachten des UBA belege, dass illegale Fahrzeugexporte, illegale Verwertungstätigkeiten, ein fehlender Vollzug geltenden Rechts und die nicht vollzugstaugliche Abgrenzung Altfahrzeug/Gebrauchtwagen mitursächlich für den „Altfahrzeugverlust“ seien.
Demontage- und Schredderbetriebe hätten in den letzten rund 20 Jahren in Erwartung eines stringenten Gesetzesvollzugs viele Millionen Euro investiert, um die Rohstoffkreisläufe umweltgerecht zu schließen. Die angespannte Lage, so Schwenter weiter, bedrohe immer mehr kleinere Demontagebetriebe und zwinge diese zur Aufgabe.
„Wir brauchen nicht mehr Regulierung, sondern müssen das bestehende Recht anwenden. Das gilt im Übrigen auch für die EU-Altfahrzeug-Rahmenrichtlinie, deren detaillierte Vorgaben nicht in allen Mitgliedsländern gleichermaßen vollzogen werden“, so Schwenter weiter. In diesem Zusammenhang zeigt sich der BDSV Präsident irritiert von neuen Überlegungen im Zusammenhang mit der Novellierung der EU-Richtlinie, herstellerfinanzierte Geldtöpfe einzurichten. Erfahrungsgemäß käme bei den vorhandenen Dienstleistern durch diese Art von Planwirtschaft das Geld nicht an.