Abfallerzeuger und -besitzer, die über keinen Nachweis zur Getrenntsammlungsquote (mindestens 90 Masseprozent) verfügen, müssen ihre gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle einer Vorbehandlungsanlage übergeben.
Abfallerzeuger und -besitzer, die über einen Nachweis zur Getrenntsammlungsquote verfügen, müssen ihre gemischten gewerblichen Siedlungsabfälle unverzüglich vorrangig einer ordnungsgemäßen, schadlosen und hochwertigen sonstigen, insbesondere energetischen, Verwertung zuführen.
Die Beteiligten sollten sich frühzeitig um die Erschließung der teilweise neuen Entsorgungswege kümmern.