Die DUH hält die vor einem Jahr in Kraft getretene Selbstverpflichtung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zur kostenpflichtigen Herausgabe von Plastiktüten weiterhin für ungeeignet. Auch wenn der Tütenverbrauch seit dem Start der Selbstverpflichtung von 71 auf 45 Stück pro Kopf pro Jahr gesunken sei, würden jährlich in Deutschland noch immer 3,7 Milliarden Plastiktüten herausgegeben. Die Selbstverpflichtung trage nicht zum schnellen Ende der Plastiktüte bei, sondern ziehe es durch die Verhinderung wirksamerer gesetzlicher Maßnahmen in die Länge. Dies könne nach Überzeugung der DUH nur mit einer gesetzlichen Abgabe auf alle Plastiktüten erreicht werden. EU-Staaten wie beispielsweise Irland, Dänemark oder England hätten durch gesetzliche Abgaben die Plastiktütenflut auf ein Minimum reduziert.
Die eingenommenen Gelder aus dem Verkauf von Plastiktüten würden im Falle einer Abgabe nicht bei den Händlern bleiben, sondern an den Staat gehen. Dadurch würde das Angebot von Plastiktüten für den Handel vollkommen unattraktiv. Die Einnahmen einer Abgabe müssen zielspezifisch eingesetzt werden und könnten öffentlichen Naturschutzstiftungen zur Verfügung gestellt werden, um Umweltschutz- und Abfallvermeidungsprojekte zu fördern.