EMAS steht für „Eco-Management and Audit Scheme“. Es ist ein freiwilliges Managementsystem, mit dem Unternehmen und Organisationen jeder Größe und Branche ihre Umweltleistung überprüfen und kontinuierlich verbessern können. EMAS unterstützt Unternehmen dabei, Ressourcen effizient zu nützen und erfolgreich zu wirtschaften und ist damit nach Ansicht des Umweltbundesamtes ein wichtiger Treiber für die Kreislaufwirtschaft.
Doch als Barrieren bei der Einführung von EMAS werden unter anderem der Mangel an Anerkennung von EMAS am Markt, fehlende technische Unterstützung von Behörden und hohe Kosten genannt. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Europäischen Kommission. An dieser Stelle setzt das Projekt ENHANCE (EMAS as a Nest to Help And Nurture the Circular Economy) an, an dem sich das Umweltbundesamt in den nächsten vier Jahren als Projektpartner beteiligt. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für das betriebliche Umweltmanagement in Europa zu verbessern.
Bis zum Jahr 2020 führen Projektpartner aus Italien, Spanien, Tschechien und Estland zusammen regionale Studien und Workshops mit Stakeholdern durch, um Best Practice Beispiele vorzustellen, Barrieren für EMAS-Organisationen zu identifizieren und Verbesserungen durch regionalpolitische Instrumente zu schaffen, heißt es vonseiten des UBA. Die Ergebnisse werden in einer Datenbank gesammelt und zugänglich gemacht. Für die Partnerländer werden regionale Aktionspläne für die Verbreitung von EMAS und für mögliche Verwaltungsvereinfachungen erstellt.
Das Projekt wird aus Mitteln des EU Programms Interreg Europe gefördert.
Alle Unternehmen bzw. Organisationen, die an dem Umweltmanagementsystem teilnehmen, erstellen eine Umwelterklärung. Neben einer Darstellung der Umweltpolitik und des Umweltprogrammes des Betriebes werden auch die Umweltauswirkungen des Standortes/Betriebs bewertet und konkrete Ziele für die Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes festgelegt. Die Umwelterklärung wird von einer/einem staatlich zugelassenen UmweltgutachterIn überprüft. Erfüllt die Umwelterklärung die Anforderungen der EMAS-Verordnung, wird diese von der/dem UmweltgutachterIn validiert.