Die Zeiten, in denen Abfälle einfach nur „entsorgt“ wurden, sollten – nach Angaben des VDI – mittlerweile Geschichte sein. Moderne Sortiertechniken in der Abfallwirtschaft seien in der Lage, Reinheiten zu erzielen, die früher als unerreichbar galten. Diese Sortiertechniken, die zumeist mit mechanischen Prozessen einhergehen, seien in der Regel emissionsrelevant, da an den Abfällen anhaftende Verunreinigungen abgelöst werden können.
Die neue Richtlinie VDI 2095 Blatt 3 gibt Anleitungen zur Emissionsminderung für Anlagen zur Behandlung von Abfallgemischen aus der haushaltsnahen Wertstofferfassung (Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen, Glas, Papier, Kartonagen) und von gemischten Gewerbeabfällen.
Die Richtlinie VDI 2095 Blatt 3 gilt für Anlagen, die Sortierung, Zwischenlagerung und Umschlag der zuvor genannten Abfälle durchführen. Im Sinne dieser Richtlinie umfasst der Gesamtprozess der Behandlung die Anlieferung und Lagerung des Ausgangsmaterials, die Aufbereitung einschließlich Zerkleinerung, Klassierung und Sortierung sowie die Förderung und Lagerung der erzeugten Materialien und die notwendigen Transporte.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2095 Blatt 3 „Emissionsminderung; Abfallbehandlung; Anlagen zur Behandlung von Abfallgemischen aus der haushaltsnahen Wertstofferfassung und von gemischten Gewerbeabfällen“ ist die VDI/DIN-Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) – Normenausschuss. Die Richtlinie ist im Juni 2017 als Entwurf erschienen und kann zum Preis von EUR 95,90 beim Beuth Verlag in Berlin (Tel. +49 30 2601 – 2260) bestellt werden. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinien durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 30.09.2017. Weitere Informationen unter www.vdi.de/2095