Ausdrücklich wird in dem Protokoll auf angemessene politische und sonstige Rahmenbedingungen für das Bewirtschaften von Bau- und Abbruchabfällen als Schlüssel für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft Bau hingewiesen.
Nunmehr gilt es, den Erkenntnissen Taten folgen zu lassen, so Manfred Wierichs, Präsident der European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR). Eine hohe Recycling- und Verwertungsquote von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen kann nur bei Gewährleistung einer hohen Qualität der Recycling-Baustoffe erzielt werden.
Dafür sind Schadstofferkundungen bereits im Vorfeld der Abbruchmaßnahme, eine Vorplanung des selektiven Rückbaus sowie die Klärung von Verwertungsmöglichkeiten erforderlich. Aus Sicht der EQAR sind die österreichischen Regelungen und insbesondere die Ö-Norm B 3151 „Rückbau von Bauwerken als Standardabbruchmethode“ als Benchmark anzusehen.
Wierichs kritisiert, dass in dem Waste Management Protocol der entscheidende Akzeptanzfaktor für das Baustoff-Recycling fehlt – nämlich der Produktstatus für qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe. Dies ist umso unverständlicher, da Recycling- Baustoffe unter harmonisierte europäische Bauproduktnormen nach EU- Bauproduktenverordnung fallen und CE-kennzeichnungspflichtig sind. Mit den nunmehr kurz vor der Verabschiedung stehenden europäischen Prüfnormen für die Umweltverträglichkeit von Gesteinskörnungen ist ein Produktstatus für Recycling-Baustoffe europäisch definierbar.
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle stellen wertvolle Ressourcen dar, aus denen mit einem qualitätsgesicherten Baustoff-Recycling Bauprodukte hergestellt werden können, die Primärbaustoffen technisch, ökologisch und auch wirtschaftlich mindestens ebenbürtig sind. Deshalb sind die im Waste Management Protocol in Erwägung gezogenen Deponieverbote und -steuern bei einer entsprechenden Akzeptanzförderung von Recycling-Baustoffen verzichtbar, zumal sie das Bauen in Europa verteuern würden, so Wierichs.
Das Waste-Management-Protocol hinterfragt den Vollzug bestehender Rechtsvorschriften in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu recht kritisch. Ohne einen entsprechend stringenten Vollzug können jedoch Missbrauch und unsachgerechte Ablagerung von mineralischen Abfällen nicht verhindert werden, so Wierichs.