Damit rücke laut Verband eine Gesamtlösung der HBCD-Problematik, die im letzten Jahr vielerorts zu Entsorgungsengpässen bei Wärmedämmplatten aus Styropor geführt hat, in greifbare Nähe.
„Die Bundesregierung hat einen gelungenen Verordnungsentwurf vorgelegt: Die Einstufung von POP-haltigen Abfällen als gefährliche Abfälle wurde auf das EU-rechtlich gebotene Maß reduziert“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Bestimmte POP-Abfälle, darunter HBCD, sind nun weiterhin nicht gefährlicher Abfall und unterliegen nur zusätzlichen Anforderungen wie dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen.
Besonders positiv wertet der BDE, dass im vorgesehenen Nachweisverfahren der Sammelentsorgungsnachweis ohne Mengenbegrenzung erfolgen darf. Kurth: „Der Kabinettsbeschluss berücksichtigt damit eine wesentliche Forderung unseres Verbandes. Das Nachweisverfahren kann nun praxisnah gestaltet werden, der Abfallerzeuger wird von unnötigem Verwaltungsaufwand verschont.“
Zu präzisieren sei insbesondere noch, welche Abfallgemische und Sortierreste aus Behandlungsanlagen der POP-Nachweispflicht unterliegen sollen und welche nicht. „Bei der jetzigen Formulierung würden alle Gemische und Sortierreste unter die POP-Nachweispflicht fallen. Hier sollte nachgebessert werden“, so Kurth weiter.
Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Voraussichtlich stimmt die Länderkammer noch vor der parlamentarischen Sommerpause über die Verordnung ab.