Der Entsorgungsfachbetrieb habe sich in der Branche als wichtiges Qualitätssicherungsinstrument bewährt. „Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, das 2012 in Kraft trat und der neuen Entsorgungsfachbetriebeverordnung ist dieses Instrument weiter gestärkt worden. Das gibt allen Beteiligten auch für die Zukunft die notwendige Sicherheit“, so Vorsitzender Peter J. Obieglo und betonte, dass Unternehmen mit dem Entsorgungsfachbetriebezertifikat sowohl bei öffentlichen, wie auch bei privaten Auftragsvergaben einen klaren Vorteil haben.
Der Vorsitzende der bvse-Entsorgergemeinschaft wies daraufhin, dass die Betriebe erhebliche zeitliche, finanzielle, technische und personelle Anstrengungen unternehmen müssten, ehe ihnen das Zertifikat verliehen werden könne. Peter Obieglo forderte daher auch, dass diese Anstrengungen beispielsweise bei Genehmigungen, Gebühren oder behördlichen Prüfungsintervallen angerechnet werden. „Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch. Bei der anstehenden TA-Luft kann der Anfang dazu gemacht werden.“
Die bvse-Entsorgergemeinschaft hat sich auf das Inkrafttreten der neuen Entsorgungsfachbetriebeverordnung jedenfalls gut vorbereitet, wie Dipl.-Ing. Jörg Lorenz in seinem Vortrag deutlich machte. Die Änderungen für die Unternehmen, die Sachverständigen, aber auch für die Geschäftsstelle der bvse-Entsorgergemeinschaft, stellte er vor und beantwortete die Fragen der Teilnehmer der Mitgliederversammlung. Lorenz wies auch darauf hin, dass sich die Zertifikatsgestaltung aufgrund der neuen Verordnung deutlich vom bisherigen Zertifikat unterscheiden werde. Hier sei man jedoch an die sehr engen gesetzgeberischen Vorgaben gebunden.
Aber nicht nur die Entsorgungsfachbetriebeverordnung, auch die neue Gewerbeabfallverordnung wurde in der Mitgliederversammlung thematisiert. bvse-Justiziarin Miryam Denz-Hedlund erläuterte, dass mit der Novelle die knapp 15 Jahre alte Verordnung an neuere europarechtliche und nationale Abfall-Regelungen angepasst wurde. Ziel sei dabei insbesondere, die fünfstufige Abfallhierarchie, auch im Umgang mit gewerblichen Siedlungs- sowie bestimmten Bau- und Abbruchabfällen, anzuwenden. Nach Auffassung des bvse macht die Neufassung kleinen und mittelständischen Unternehmen jedoch das Leben eher schwerer. So kommen auf die Betriebe beispielsweise neue Dokumentationspflichten zu. Auch die Regelungen bezüglich der Mindestanforderungen an die Vorbehandlungstechnik hätten nach Meinung der bvse-Justiziarin deutlich flexibler und damit mittelstandsfreundlicher gestaltet werden können.
Bei den turnusmäßigen Vorstandsneuwahlen wurden Peter J. Obieglo als Vorsitzender, Monika Kattermann, Steffen Bieler und Maximilian Meckelburg als stellvertretende Vorsitzende sowie Christian Rüsing als Beisitzer in den Vorstand gewählt. Peter J. Obieglo bedankte sich sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit mit den bisherigen Vorstandsmitgliedern, insbesondere bei Heribert Weraneck, der nicht mehr kandidierte. Er zeigte sich überzeugt, dass auch das neue Vorstandsteam alles dafür tun werde, ein qualitatives hochwertiges Zertifizierungsverfahren für die Mitgliedsunternehmen zu gewährleisten, heißt es abschließend.