Im Vergleich zum Vorjahr sei dies eine leichte Steigerung um zwei Prozentpunkte. Seit rund einem Jahr sind Handelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche an Elektrogeräten von mehr als 400 Quadratmetern verpflichtet, Elektroaltgeräte und Altlampen kostenfrei zurückzunehmen. Dies schreibt das Elektrogesetz (ElektroG) vor, welches zum Ziel hat, Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Die Rücknahme-Verpflichtung gilt auch für Online-Händler mit einer Lager- und Versandfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Diese Möglichkeit kennen jedoch nur etwas mehr als ein Viertel der Befragten (26 Prozent). „Gesetzlich sind auch Online-Händler verpflichtet nicht nur ein Angebot zur Rücknahme zur Verfügung zu stellen, sondern dieses auch aktiv zu kommunizieren. Hier besteht offensichtlich noch Nachholbedarf“, sagt Stephan Riemann, Geschäftsführer von Lightcycle.