Auf Einladung des Vorsitzenden der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) Wolfgang Türlings hat Staatssekretär Gunther Adler am 12. Mai 2017 den Baustoff-Recycling-Betrieb der RFB Kaarst GmbH in Kaarst besichtigt und anschließend mit Vertretern der Abbruch-, Recycling- und Baubranche die Auswirkungen der kommenden Mantelverordnung diskutiert. Dabei betonte Adler die Wichtigkeit des Dialogs mit den betroffenen mittelständischen Unternehmen.
Türlings unterstrich, dass die BGRB die Schaffung eines bundeseinheitlichen Regelwerks begrüße, jedoch werde die Mantelverordnung in ihrer derzeitigen Fassung die Kreislaufwirtschaft Bau einschränken. Laut Türlings hat allein die RFB GmbH in den letzten 22 Jahren über 3,3 Mio. Tonnen güteüberwachte Recycling-Baustoffe produziert und vermarktet, ohne dass es irgendwelche Reklamationen bezüglich der technischen Qualität oder der Umweltverträglichkeit der Recyclingprodukte gab. Aus Sicht der BGRB sei es deshalb unverständlich, dass viele öffentliche Auftraggeber Recycling-Baustoffe wegen diffuser Bedenken ausschießen.
Die jetzt schon mangelhafte Akzeptanz von Recycling-Baustoffen werde durch die diskriminierenden und einseitig am Grundwasserschutz orientierten Regelungen der Mantelverordnung verstärkt werden, pflichteten Andreas Pocha (Deutscher Abbruchverband e. V.) und Michael Heide (Zentralverband Deutsches Baugewerbe) bei.
Die genannten Verbände gehen daher von jährlich ca. 50 Mio. Tonnen zusätzlich zu deponierenden mineralischen Bauabfällen aus. Da sich die Deponiekapazitäten in den letzten Jahren verknappt haben, befürchtet die Branche innerhalb kurzer Zeit nach Inkrafttreten der Mantelverordnung einen eklatanten Entsorgungsnotstand.
BMUB-Abteilungsleiter Dr. Helge Wendenburg wies diese Befürchtungen der Verbände unter Hinweis auf die Berechnungen des BMUB zurück, wonach weniger als 10 Mio. Tonnen mineralischer Abfälle jährlich zusätzlich zu deponieren sein werden.
Hingegen unterstrichen die Verbände, dass Ersatzbaustoffe, die nach Mantelverordnung als Abfall gelten, keine Marktrelevanz hätten und damit zu deponieren sein werden.
Das BMUB hält einen Ausbau der Deponiekapazitäten für unabdingbar, dafür seien jedoch die Länder verantwortlich.
Nach Auffassung der Verbände kann allein ein Produktstatus die notwendige Akzeptanz für alle nach Ersatzbaustoffverordnung geregelten Recycling-Produkte schaffen. Während Dr. Wendenburg (BMUB) keine rechtliche Möglichkeit sieht, allen Ersatzbaustoffen den Produktstatus zuzuerkennen, äußerte Prof. Wolfgang Klett (Kanzlei Köhler & Klett, Köln) eine gegenteilige Rechtsauffassung.
Staatssekretär Adler versicherte, dass das BMUB die Besorgnis der Wirtschaftsverbände um sinkende Recyclingquoten sehr ernst nehme. Das BMUB werde die Stoffstromverschiebungen nach Inkrafttreten der Mantelverordnung während einer vierjährigen Evaluationsphase genau beobachten, um gegebenenfalls Gegenmaßnehmen einleiten zu können.