„Der Vorschlag ist unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des deutschen und europäischen Steuerrechts und verkennt die hierzu eindeutige Rechtsprechung sowohl des Bundesfinanzhofs als auch des Europäischen Gerichtshofs“, so VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche. Richtig sei, dass der Staat dort, wo er in Wettbewerb mit der Privatwirtschaft tritt, steuerpflichtig ist. Dies sei bei der Hausmüllentsorgung aber ebenso wenig der Fall, wie zum Beispiel bei der Ausstellung eines Personalausweises, heißt es weiter. In beiden Fällen müssen und dürfen nur die Kommunen gegenüber dem Bürger tätig werden. Der gesetzliche Auftrag hierzu ist klar und unmissverständlich, so der VKU.
Der Umstand, dass sich die Kommunen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entscheiden können, private Dienstleister zur Unterstützung einzuschalten, ändere daran nichts. Kommunen seien keine Konkurrenten für private Entsorger, sondern deren Auftraggeber und Kunden. Dies zeigten auch die Zahlen: 50 Prozent der Aufträge der Kommunen werden von privaten Unternehmen der Entsorgungsbranche erledigt, heißt es abschließend.