„Der Bundesrat hat sich heute für mehr Recycling entschieden. Der BDE begrüßt dieses Votum ausdrücklich“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth. Das Verpackungsgesetz gebe den Unternehmen der Entsorgungswirtschaft die notwendige Sicherheit für Investitionen und Wirtschaftlichkeit. Ein verlängertes Verfahren über einen Vermittlungsausschuss, wie von einigen Bundesländern gefordert, hätte die Verabschiedung des Verpackungsgesetzes in dieser Legislaturperiode verhindert. „Anstatt alle wieder an die Startlinie zurückzuschicken, hat sich der Bundesrat dafür entschieden, das lang diskutierte Verpackungsgesetz zum Ziel zu bringen“, so Kurth weiter.
Auch DSD-Chef Michael Wiener ist zufrieden: „Das Verpackungsgesetz ist ein großer Schritt in die richtige Richtung: weg von der linearen Wirtschaft und hin zur Kreislaufwirtschaft“, erklärte er. „Die ambitionierten Quotenvorgaben sind ein Ansporn für die Branche. Jahrelang sind Investitionen zurückgehalten worden, beispielsweise in bessere Sortier- und Aufbereitungstechnik insbesondere für Kunststoff. In den letzten Monaten ist allein durch die Aussicht auf das Verpackungsgesetz neuer Schwung entstanden. Nun haben wir endlich Planungssicherheit und können das Verpackungsrecycling in Deutschland zielgerichtet weiterentwickeln“, so Wiener weiter.
Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.