Urteil: Eisenspäne kein gefährlicher Abfall

Die klageführenden Entsorgungsunternehmen konnten sich in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in allen Sach- und Rechtsansichten durchsetzen.
Eisenspäne
Andreas Rieser, pixelio.de

Im Streit um die Einstufung von emulsionsbehafteten Eisenspänen als gefährlicher Abfall ist es den klageführenden Entsorgungsunternehmen erfolgreich gelungen, sich in der gestrigen, mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen drei Verwaltungsakte des Regierungspräsidiums Tübingen zur Wehr zu setzen. Vorausgegangen waren drei Anordnungen der Verwaltungsbehörde, wonach Metallspäne als gefährlich eingestuft worden waren, wenn sie mit Kühlschmierstoffen behaftet sind. Diese Eisenspäne sind für sich allein genommen kein gefährlicher Abfall, solange sie von den Kühlschmierstoffen auf irgendeine Weise getrennt werden und wenn die Konzentrationsgrenze von 0,8 Masseprozent lipophiler Stoffe beziehungsweise 8.000 mg/kg Kohlenwasserstoffe (MKW) nicht überschritten wird.

Die Kläger, die von Rechtsanwalt Stephan Jäger aus Würzburg vertreten wurden, konnten in allen Punkten ihre Sach- und Rechtsansicht erfolgreich durchsetzen. Nach Meinung des Verwaltungsgerichtes fehle es an einer nachvollziehbaren Ermächtigungsgrundlage. Auch der Begriff der Tropffreiheit sei zu unbestimmt. Ebenso wurde der Tenor der Anordnung als in sich widersprüchlich und somit nicht vorstreckbar bezeichnet. Darüber hinaus wurde auch die Prüfmethodik der anordnenden Behörde als zu diffus bewertet.

Dr. Rainer Cosson, BDSV Hauptgeschäftsführer, begrüßt den Ausgang der mündlichen Verhandlung: „Die BDSV hat die Rechtsansicht, dass emulsionsbehaftete Eisenspäne kein gefährlicher Abfall seien, von vorherein vertreten und dabei die drei betroffenen Entsorgungsunternehmen im Klageverfahren unterstützend begleitet.“ Cosson zeigt sich zuversichtlich, dass diese Entscheidung Signalwirkungen auf weitere Problemfälle haben wird, die auch in anderen Bundesländern aufgetaucht sind.

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