Hierzu erklärt BDSV Hauptgeschäftsführer Dr. Rainer Cosson: „Wir begrüßen, dass der Gesetzgeber die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen jetzt mit anspruchsvollen Recyclingvorgaben versehen hat. Es wäre kurzsichtig, wenn ein rohstoffarmes Land wie Deutschland darauf verzichten würde, vorhandene Recyclingpotenziale von Abfällen auszuschöpfen.
Unser Land verfügt über eine leistungsfähige und innovative Recyclingwirtschaft, die die neuen gesetzlichen Vorgaben für Gewerbe und Industrie in praktisches Handeln umsetzen kann. Die Getrenntsammlung von gewerblichen Siedlungsabfällen und Bau- und Abbruchabfällen kann noch in vielen Fällen intensiviert werden. Abfallerzeuger und Recyclingdienstleister sollten zügig gemeinsam adäquate Recyclinglösungen entwickeln.
Soweit die neue Gewerbeabfallverordnung die Zuführung der verbleibenden Gemische zu Vorbehandlungsanlagen oder Aufbereitungsanlagen verlangt, stehen die Recyclingunternehmen in der BDSV auch für die Errichtung dieser anspruchsvollen Anlagen prinzipiell zur Verfügung. Allerdings: Das A und O ist, dass dafür Planungs- und Investitionssicherheit besteht. Es nutzt nichts, wenn die Anlagenkonfigurationen im Gesetz vorgegeben werden, der behördliche Vollzug der Zuführungs- und Aufbereitungspflicht jedoch nicht stattfindet. Nach Überzeugung der BDSV muss die bisherige Behördenpraxis eine komplette Kehrtwende vornehmen. Ohne klares, konsequentes und transparentes Behördenhandeln wird sich auch die novellierte Gewerbeabfallverordnung als bloßer Papiertiger herausstellen.“