„Seit nunmehr über 20 Jahren haben wir mit der Zertifizierung den Qualitätsstandard in der Entsorgungsbranche auf ein hohes Niveau gehoben. Leider enthält die nun zum 1.6.2017 novellierte Verordnung wiederum keine signifikant zielführenden Anreize, dass sich Unternehmen freiwillig kostenverbunden überwachen und zertifizieren lassen“, so Gerd Bretschneider, Sprecher der EVGE.
Demgegenüber steht die Verordnungsbegründung zur neuen EfbV mit dem erklärten Ziel, das bewährte Instrument der Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben weiter auszubauen.
Nach Auffassung der EVGE gibt es ein ganzes Bündel an möglichen Erleichterungen und Privilegierungen. Gerade vor dem Hintergrund weiter steigender Anforderungen, einem erhöhten Aufwand und zunehmender behördlicher Kontrollen, ist ein Anmahnen einer ernsthaften Umsetzungsprüfung der in Betracht kommenden Maßnahmen dringend angezeigt.
Zu den Vorschlägen der EVGE gehören unter anderem Erleichterungen im Genehmigungsverfahren, eine privilegierte Behandlung bei Genehmigungsverfahren von Anlagenbetreibern, die Berücksichtigung der Entsorgungsfachbetriebezertifizierung von Unternehmen bei der Festlegung des Überwachungsturnus und -inhalts von IED-Umweltinspektoren, eine Gebührenfreistellung oder -anrechung bei Vor-Ort-Überprüfungen durch die zuständigen Überwachungsbehörden, eine besondere Berücksichtigung von Entsorgungsfachbetrieben bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen für die Entsorgung von Abfällen und eine ausdrückliche und bevorzugte Berücksichtigung bei Verordnungen zur Umsetzung der Produktverantwortung.