Im Ergebnis sei das aktuell im Bundestag zur Debatte stehende Verpackungsgesetz
nicht das, was sich der VDMA und viele andere Mitstreiter erhofft hatten. Zahlreiche Wertstoffe, bei denen es sich eben nicht um Verpackungen handelt, seien auch weiterhin für die Restmülltone bestimmt. Dennoch sei das Gesetz ein Schritt in Richtung mehr und besseres Recycling. Schließlich würden zumindest ambitionierte Verwertungsquoten für Verpackungsabfälle festgelegt.
„Es ist jetzt an der Zeit, Ergebnisse vorzuweisen. Die Verpackungs-verordnung ist knapp 20 Jahre alt. Dass sich der Stand der Technik in dieser Zeit weiterentwickelt hat, wissen nicht nur Experten. Der nach langen Diskussionen vorgelegte Gesetzesvorschlag ist nur ein kleiner Schritt, aber manchmal sind es mehrere kleine Schritte, die zum gewünschten Erfolg führen. Die nächste Bundesregierung sollte dieses Thema aber wieder auf ihre Agenda setzen“, erläutert Naemi Denz, Geschäftsführerin des VDMA Fachverbands Abfall- und Recyclingtechnik.
Zu einer umfassenden, funktionierenden Kreislaufwirtschaft gehöre die Einbeziehung aller Wertstoffe sowie Recyclingquoten und festgeschriebene technische Mindestanforderungen an Sortier- und Aufbereitungsanlagen, um diese Quoten zu erfüllen. „Der VDMA Fachverband Abfall- und Recyclingtechnik wird sich auch in Zukunft für diese Grundsätze einsetzen“, betont Denz.