Baugewerbe: Gewerbeabfallverordnung stoppen

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes befürchtet ein „bürokratisches Monster“, dass durch Getrenntsammlung und Dokumentationspflicht das Bauen weiter verteuern werde.
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Markus Vogelbacher, Pixelio.de

„Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter. Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet. Wir fordern daher das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen“, so die Forderung des Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

Zukünftig müssen Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.

„Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, erläuterte Pakleppa.

Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben werden Bauunternehmen zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden. „Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Mio. Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern. Das kann nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein. Zudem liegt nun seit Februar auch der Referentenentwurf zur Mantelverordnung vor, der sich u.a. ebenfalls mit mineralischen Bauabfällen und deren Verwertung befasst. Sinnvollerweise muss die Gewerbeabfallverordnung nun erst einmal gestoppt und die zusammengehörenden Regelungen im Paket beraten werden“, so Pakleppa.

Pakleppa abschließend: „Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbaren aufwand noch umsetzbar sind. Der vorliegende Entwurf ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten in eine der zehn Tonnen.“

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