Peter Kurth, Präsident des BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V., sagte: „Für unsere Mitgliedsunternehmen, die weltweit zu den Technologieführern im Recyclingbereich zählen, ist die geforderte Anhebung der europäischen Anforderungen an die Abfallbewirtschaftung ein wichtiges Signal. Die breite Zustimmung der Volksvertreter zeigt, dass sich mittlerweile ein europäischer Konsens für ein Ende der Wegwerfgesellschaft etabliert hat und der politische Wille da ist, die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu beschließen.“
Um die Vergleichbarkeit nationaler Recyclingquoten sicherzustellen, hatte die Europäische Kommission im Zuge des Kreislaufwirtschaftspakets vorgeschlagen, Siedlungsabfall zu definieren und eine einheitliche Berechnungsmethode zur Erhebung der Recyclingquote vorzuschreiben.
Peter Kurth: „Das Europaparlament hat erfreulicherweise unmissverständlich klargestellt, dass über die Definition des Siedlungsabfalls keine Ansprüche zur Bewirtschaftung durch kommunale Unternehmen abgeleitet werden können. Dies ist wichtig, denn Wettbewerb durch private Dienstleister ist ein wesentlicher Innovationsmotor in diesem Abfallsegment.“
Problematisch sei dagegen die in der Änderung der Berechnungsmethode zum Ausdruck kommende Einstellung, nur innerhalb der EU eingesetzte Sekundärrohstoffe seien gutes Recycling. Wer gute Voraussetzungen für die Verwendung von aus Abfällen hergestellte Sekundärrohstoffe schaffen möchte, dürfe deren Absatzmärkte nicht einschränken, so Kurth.
Kurth weiter: „Rohstoffmärkte sind volatil, auf dem Weltmarkt können Angebots- und Nachfrageschwankungen besser als auf lokalen Märkten ausgeglichen werden. Wer sich nur auf den lokalen Markt verlässt, riskiert so, dass in nachfrageschwachen Jahren beispielsweise ein Teil des fertig aufbereiteten Altpapiers im Lager verrottet.“
Ein weiterer Vorschlag, der vom federführenden Umweltausschuss unterstützt wurde, zielte darauf ab, dass sich private Entsorgungsunternehmen an den Dienstleistungsausschreibungen ihrer eigenen Rücknahmesysteme nicht mehr beteiligen dürfen. Der Vorschlag wurde vom Europaparlament mit knapper Mehrheit abgelehnt.
Peter Kurth: „Wir begrüßen, dass das Europaparlament diese Forderung nicht unterstützt. Sie hätte auf dem deutschen Entsorgungsmarkt zu massiven Verwerfungen geführt und den Wettbewerb beispielsweise im Bereich der Verpackungsentsorgung entgegen der Intention des Änderungsvorschlags nicht erhöht, sondern verringert.“
Das Europaparlament hat dem Umweltausschuss nach der Abstimmung das Mandat zur Aufnahme von Trilogverhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat erteilt. Wie lange die Trilogverhandlungen dauern werden, ist noch nicht absehbar.