Quote für Mehrweggetränkeverpackungen gefordert

Ein Bündnis aus Umweltorganisationen, Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaft NGG fordern, die aus dem Verpackungsgesetz gestrichene Zielguote für Mehrweggetränkeverpackungen wieder aufzunehmen.
Mehrweggetränkeverpackungen
Thomas Meinert, pixelio.de

Das Bündnis aus Deutscher Umwelthilfe (DUH), Stiftung Initiative Mehrweg, mehrwegorientierten Wirtschaftsverbänden und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten fordert vier Maßnahmen zum Schutz des Mehrwegsystems: eine verbindliche Mehrwegquote von 72 Prozent, eine Kennzeichnung von Getränkeverpackungen mit dem Wort „Einweg“ und „Mehrweg“ auf dem Produkt, die Ausweitung der Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen für Fruchtsäfte und Nektare sowie eine Abgabe auf Einweg in Höhe von 20 Cent zusätzlich zum Pflichtpfand.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf des Verpackungsgesetzes sieht keine Mehrwegquote mehr vor. Damit werde das erklärte Ziel des Gesetzentwurfs, Verpackungsabfälle zu vermeiden, in einem zentralen Punkt verfehlt und zu Gunsten des Recyclings von Einwegplastikflaschen und Dosen aufgegeben. Dies widerspreche der verbindlichen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, welche die Abfallvermeidung und Wiederverwendung von Verpackungen dem Recycling voranstellt.

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