Ohne ein objektives Mengenkriterium befürchtet der Verband, „dass in Zukunft auch sämtliche industrielle und gewerbliche Abfallströme, wenn sie in Art und Zusammensetzung dem klassischen Hausmüll vergleichbar sind, von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (vor allem den Kommunen) zur ausschließlichen Entsorgung im Rahmen der „Daseinsvorsorge“ reklamiert bzw. mit Anschluss- und Benutzungszwängen belegt werden“. Dies würde die funktionierenden Märkte ohne zusätzlichen Umweltnutzen, aber mit höheren Kosten zerstören.
BDSV: Mengenkriterium für Siedlungsabfälle unverzichtbar
Angesichts der Plenarabstimmung im Europäischen Parlament am 14. März über das Kreislaufwirtschaftspaket hat die BDSV in einem Schreiben an die Mitglieder des Parlaments noch einem eindringlich daran appelliert, das im ursprünglichen Kommissionsvorschlag vorgesehene Mengenkriterium beizubehalten.