In seiner Eröffnungsrede machte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock deutlich, dass eine Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung aus Sicht der Branche dringend erforderlich ist. „Wir brauchen ein einheitliches und abgestimmtes Regelwerk für ganz Deutschland. Der bisherige Flickenteppich unterschiedlichster Länderregelungen und die auch dadurch bedingte Rechtsunsicherheit muss jetzt bald ein Ende finden“, erklärte Rehbock.
Aber auch die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen müsse verbessert werden. Der Präsident des Baustoffrecycling Bayern e.V., Matthias Moosleitner, forderte deshalb in seiner Begrüßungsrede die öffentliche Hand auf, die Hindernisse für die Akzeptanz von Recyclingbaustoffen aus dem Weg zu räumen. Einer der Gründe für die Zurückhaltung, Recyclingbaustoffe vermehrt einzusetzen, sei aus seiner Sicht auch in der „scheinbaren Rechtsunverbindlichkeit der bisher geltenden Regelwerke“ zu suchen. Zwar ist diese Akzeptanz, so Michael von Malottky vom bvse-Fachverband Mineralik, im Norden Deutschlands aufgrund der geologischen Verhältnisse durchaus zufriedenstellend: „Der Norden hat Sand, aber keine Steine.“ Doch ansonsten sei noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, war man sich auf der Tagung einig.
Michael Heugel vom Bundesumweltministerium erläuterte den Stand des Verfahrens zur Mantelverordnung. Er berichtete, dass eine Anhörung der beteiligten Kreise am 2. und 3. März stattfinden wird und bis zum 6. März 2017 schriftliche Stellungnahmen eingereicht werden können. Im Laufe des März oder eventuell auch im April sei eine Befassung des Bundeskabinetts mit der Mantelverordnung geplant, so dass eine Verabschiedung der Mantelverordnung noch in diesem Jahr möglich sei. Heugel hob hervor, dass aufgrund der Ergebnisse des Planspiels und intensiver Beratungen inzwischen hinsichtlich der Erforderlichkeit von Untersuchungen, der Vorerkundung, Probennahme und -analyse sowie der Klassifizierung von Bodenmaterial eine Vereinheitlichung der Regelungen zwischen Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung erreicht worden sei.
Auf dem Mineraliktag wurde deutlich, dass der Erfolg der Mantelverordnung und eine deutliche Steigerung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen zwei Seiten ein und derselben Medaille sind. Dr. Axel Kopp vom Bundesumweltministerium erläuterte im Zusammenhang mit der Ersatzbaustoffverordnung, dass ein tragfähiger Ausgleich zwischen den Zielen des vorsorgenden Boden- und Grundwasserschutz sowie der Ressourcenschonung durch Kreislaufwirtschaft beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke gefunden werden müsse. Der vorliegende Entwurf werde dieser Zielsetzung durch die Anwendung eines wissenschaftlichen Fachkonzepts gerecht, welches zulässige Schadstoffkonzentrationen für eine wässrige Lösung des mineralischen Ersatzbaustoffs festlegt (Materialwerte), die gewährleisten, dass die Geringfügigkeitsschwellenwerte nach Durchsickerung im Grundwasser eingehalten werden. Bei Erfüllung der Verordnung könne dann auf Genehmigungen und behördliche Prüfungen nach dem Wasserrecht weitgehend verzichtet werden.
Deutlich wurde aber auch, dass aufgrund der neuen Regelungen der Mantelverordnung mehr Mineralik-Abfälle als bisher auf Deponien beseitigt werden müssen. So räumte Heugel ein, dass nach dem neuen Regelwerk jährlich etwa 13 Millionen Tonnen Material zusätzlich auf den Deponien landen würden.
Harmut Haeming von der Interessengemeinschaft Deutscher Deponiebetreiber rechnete vor, dass bis spätestens im Jahr 2026 in ganz Deutschland erhebliche Probleme hinsichtlich der Deponierung mineralischer Abfälle zu erwarten sind. Auch wenn die vorliegende Datenlage in den Bundesländern unklar, zumindest aber nicht eindeutig ist, bestünde in den meisten Bundesländern zumindest regionaler Deponiebedarf. Haeming: „Wenn zeitnah keine neuen Deponien hinzukommen, nähern sich einige Bundesländer sehr schnell dem Entsorgungsnotstand.“
Nach seiner Ansicht seien die Landesregierungen der betroffenen Bundesländer deshalb aufgefordert, potenzielle Vorhabenträger massiv, insbesondere bei der Planrechtfertigung für neue Deponiekapazitäten, zu unterstützen. Zunächst sollten jedoch vorhandene Deponiestandorte technisch vollständig genutzt werden, weil dort der Eingriff in Natur und Landschaft bereits erfolgt ist und so vergleichsweise schnell neuer Deponieraum generiert werden kann.
Aus Sicht des Vorsitzenden des bvse-Fachverbandes Mineralik – Recycling und Verwertung, Jürgen Weber, sei es zusätzlich notwendig, dass gering belastetes Bodenaushubmaterial in Gruben, Brüchen und Tagebauen auch zukünftig verfüllt werden kann. Ansonsten seien massive Entsorgungsengpässe in diesem Bereich unvermeidbar.
bvse-Geschäftsführer Stefan Schmidmeyer fasste die Branchen-Forderungen prägnant zusammen: Es müssen zukünftig erheblich mehr Recyclingbaustoffe, insbesondere von der öffentlichen Hand, eingesetzt werden. Das betreffe sowohl den Tiefbau wie aber auch den Hochbau. Dabei müssten alle RC-Qualitätsstufen, abhängig vom Einsatzzweck, berücksichtigt werden. Gleichzeitig dürfen die Bundesländer nicht die Augen vor den Realitäten verschließen. Deutschland benötigt so schnell wie möglich deutlich größere Deponiekapazitäten für mineralische Abfälle, die nicht verwertet werden dürfen. Außerdem müssten die Bundesländer die in der Bundesbodenschutzverordnung vorgesehenen Öffnungsklauseln konsequent ausschöpfen, um die Verfüllung von gering belastetem Bodenaushubmaterial zu ermöglichen.
bvse: Recyclingbaustoffe konsequenter einsetzen
Mit der Akzeptanz von Recyclingbaustoffen und dem Referentenentwurf der Mantelverordnung standen zwei Themen im Mittelpunkt des von 210 Teilnehmern besuchten 4. Mineraliktages und Baustoff Recycling Forums.