Kompost und Gülle seien von Grund auf verschieden organische Dünger, die aber nun nach Willen des Gesetzgebers nach den gleichen Maßstäben bewertet und bilanziert werden sollen. Dies würde politischen Zielen widersprechen, gemäß denen die Humusversorgung von Böden sicherzustellen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern sei, so der VHE. Die Einbeziehung von Komposten in die Aufbringungsobergrenze für Stickstoff folge nicht EU-Vorgaben, sondern sei eine freiwillige Verschärfung. Aufgrund der derzeitigen Novelle der Düngeverordnung ergäben sich unbegründete und in ihrem Umfang unabsehbare, negative Folgen für die Kreislaufwirtschaft.
VHE: Unterschiede von Kompost und Gülle beachten
Der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft kritisiert die vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle der Düngeverordnung, da sie Kompost und Gülle gleichsetze.