Damit sei die Chance vertan, durch eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen eine qualitative und quantitative Verbesserung bei den Sekundärrohstoffen zu erreichen und die Sammelmengen an Wertstoffen deutlich zu erhöhen.
Neben der grundsätzlichen Kritik zeigen die Länder umfangreichen Änderungsbedarf am geplanten Verpackungsgesetz auf. So fordern sie, dass sich künftig die Pfandpflicht nicht mehr an Größe und Inhalt der Getränkeverpackungen orientiert, sondern an der Art des Verpackungsmaterials. Die bisherige Regelung führe zu Verwirrung bei den Verbrauchern und hätte zudem den Herstellern vielfältige Ausweichmanöver ermöglicht.
Zur Unterscheidung zwischen Ein- und Mehrweg fordert der Bundesrat eine deutliche Kennzeichnung direkt auf der Verpackung selbst – die im Gesetzentwurf vorgesehene Beschilderung an den Ladenregalen kritisiert er als nicht ausreichend. Verbraucher müssten in die Lage versetzt werden, aufgrund einer klaren und eindeutigen Kennzeichnung eine bewusste Entscheidung zwischen Ein- und Mehrwegpackungen zu treffen. Verbesserungsbedarf sieht der Bundesrat zudem auch an der geplanten zentralen Stelle für ein Verpackungsregister und an den Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und den dualen Systemen.
Mit der Stellungnahme der Länder wird sich zunächst die Bundesregierung befassen. Anschließend entscheidet der Bundestag über die endgültige Fassung des Gesetzes. Spätestens drei Wochen nach dem Bundestagsbeschluss berät der Bundesrat dann abschließend über das Vorhaben.
In einem ersten Kommentar begrüßte der BDE, dass die Ausschussempfehlungen im Wessentlichen zurückgewiesen worden seien. BDE-Präsident Peter Kurth: „Der Kabinettsbeschluss ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Diskussionen und stellt bereits einen umfassenden Kompromissvorschlag dar. Diesen jetzt erneut auf den letzten Metern wieder ändern zu wollen, ist weder sachlich sinnvoll noch entspricht es den jahrelangen Abstimmungsbemühungen. Wir begrüßen insbesondere, dass der Bundesrat den Vorstellungen des Umweltausschusses zur PPK-Neuregelung nicht gefolgt ist, damit sind diese Pläne nun endgültig vom Tisch. Wenn es um höhere Recyclingquoten und einen verbesserten Vollzug geht, sollte der Bundestag das Verpackungsgesetz in Form des Kabinettsbeschlusses nunmehr zügig verabschieden.“