Ziel der vom Bayerischen Umweltministerium, der Stiftung GRS Batterien, Stiftung Elektroaltgeräteregister und der DGAW organisierten Veranstaltung war es, Lösungsvorschläge und Verbesserungsmaßnahmen zu identifizieren.
Die drei Podien behandelten die Themenbereiche Registrierung und Anzeige der Marktteilnahme/-nehmer, Möglichkeiten der Marktüberwachung sowie Anforderungen an ein zeitgemäßes Sachverständigenwesen.
Einigkeit unter Rednern und im Publikum herrschte darüber, dass eine langfristig umzusetzende Zentralisierung der Produktregister große Vorteilebieten kann. Durch die Standardisierung der Prozesse inklusive einer einfacheren und schnelleren Überprüfung und Bearbeitung der eingehenden Meldungen reduziere sich der Aufwand auf ein Mindestmaß. Durch die einmalige Erfassung von Stammdaten in einem zentralen Register und eine Vereinheitlichung des Meldeprozesses ergäben sich konkrete Verbesserungen für Unternehmen. Zudem erleichtert ein zentrales Register die Marktüberwachung zur Gewährleistung und Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen die Arbeit des Vollzugs. Im Ergebnis führe dies zu einer Effizienzsteigerung.
Grundsätzlich sind die bestehenden rechtlichen Strukturen für eine effektive Marktüberwachung ausreichend –auch hierüber waren sich die Akteure einig. Schwierig sei allerdings die Umsetzung von EU-Recht auf Bundesebene. Um die Überwachungsstrukturen auf Landesebene zu verbessern, wäre die Einführung eines zentralisierten Vollzugs denkbar. Das könnte etwadie Einführung von Kompetenzzentren auf Länderebene sein. Gebündelt ist es einfacher, die Qualifikation von Mitarbeitern zu verbessern und Erfahrungen auszutauschen, die Zusammenarbeit zu fördern und bisherige Kommunikationsdefizite abzubauen.
Schwieriger gestalten sich die Voraussetzungen für ein zeitgemäßes Sachverständigenwesen, das aktuell von uneinheitlichen Akkreditierungs-und Zulassungssystemen geprägt ist. Ebenso fehle es an einheitlichen Vorgaben von Prüfkriterien und -verfahren für Sachverständige. Im Ergbenis führe dies zu heterogenen und teilweise nicht ausreichenden Kompetenzen und Vorgehensweisen der Sachverständigen. Prüfstandards und Normen müssten einen verbindlichen Rahmen für den Umfang und die Tiefe der Prüfung bilden.Die fehlenden Leitlinien sollten in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen entwickelt und formuliert werden. Die Voraussetzungen für die Bestellung sollten unter Berücksichtigung von Fachkompetenz, Unabhängigkeit und der Pflicht zu regelmäßigen Fortbildungen angeglichen werden.