Europäische Recycler besorgt über negative Effekte für Wettbewerb

Das vom Umweltausschuss des europäischen Parlaments verabschiedete Paket enthält aus Sicht des Verbandes einige positive Aspekte, bietet aber auch Anlass zur Kritik.

Zu den Verbesserungen zählt der Verband

  • umfassende Maßnahmen, die gleiche Wettbewerbsbedingungen für Primärrohstoffe und Recyclingmaterialien bedeuten und somit die Nachfrage nach recycelten Materialien ankurbeln;
  • strengere Vorschriften hinsichtlich der getrennten Sammlung, insbesondere von Bioabfällen, oder der Sortierung vor der Verbrennung, die zu einer Stärkung der Abfallhierarchie und zu einer Steigerung der Qualität führen werden und sicherstellen, dass Wertstoffe letztlich nicht deponiert oder verbrannt werden;
  • höhere Recyclingquoten, die widerspiegeln, was Recyclingunternehmen seit Jahrzehnten bieten: innovative Lösungen für das Recycling aller Abfallströme, die als Ressourcen für neue Materialien geschätzt werden.

Dennoch sei aus Sicht der Recyclingwirtschaft zu bedauern, dass das Ergebnis der Abstimmung über die entscheidenden Fragen den Wandel von einer linearen zu einer zirkulären Wirtschaft behindern wird, wenn nicht noch anlässlich der Abstimmung in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments nachgebessert wird.

Insbesondere sei es dem Umweltausschuss nicht gelungen, die Definition von Siedlungsabfällen zutreffend festzulegen. Er hat das „Mengen-Kriterium“ gestrichen und den Abfall aus „kleinen Unternehmen, Bürogebäuden und öffentlichen Gebäuden“ in die Definition aufgenommen. Aufgrund des Fehlens eines „Mengen-Kriteriums“ ergeben sich ernsthafte Risiken, dass industrielle und gewerbliche Abfallströme, die derzeit in wettbewerbsorientierten Märkten effektiv gesammelt und recycelt werden, morgen unzulässiger Weise als kommunale Abfälle eingestuft werden – einfach, weil sie in Beschaffenheit und Zusammensetzung vergleichbar sind. Dies hätte zusätzliche Kosten für die Steuerzahler und weitere Wettbewerbsverzerrungen zur Folge. „Wettbewerb ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg oder das Scheitern der Kreislaufwirtschaft, da er Effizienz und Innovation fördert. Zudem schafft Recycling zusätzlich zu den ökologischen Vorteilen Arbeitsplätze in ganz Europa“, kommentiert Michael Schuy, Präsident der EuRIC. „In den folgenden Gesetzgebungsschritten muss sichergestellt werden, dass auf den Recyclingmärkten fairer Wettbewerb herrscht“, fügte er hinzu.

Des Weiteren sieht Euric im Anschluss an die Abstimmung des Umweltausschusses ENVI weiteren Spielraum, die Vorschriften für die Berechnungsmethode von Recyclingquoten zu verbessern. Recyclingunternehmen haben ein vitales Interesse an einheitlichen Vorschriften, damit die tatsächlichen Recyclingquoten gemessen werden und somit sichergestellt wird, dass nur Abfälle, die zu Sekundärrohstoffen verarbeitet werden, in die Recyclingquote einfließen. Durch das Votum für eine Berechnungsmethode, die auf dem Begriff „Input in finales Recycling“ basiert, entschied sich der Umweltausschuss für eine Methode, die zwei wichtige Aspekte außer Acht lässt: Zum einen vermischt der Begriff „finales Recycling“ zwei verschiedene Bearbeitungsschritte in der Wertschöpfungskette, nämlich das Recycling und die Produktion. Bei der Produktion werden sowohl Primärrohstoffe als auch recycelte Materialien eingesetzt. Zum anderen ist es beim „finalen Recycling“ in den meisten Fällen sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, die Herkunft der Abfallströme, für die die Recyclingquoten festgelegt wurden, zurückzuverfolgen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Bestimmungen zur Berechnung der Recyclingquoten keinesfalls zusätzliche Verwirrung und Gesetzeslücken schaffen, sondern vielmehr europaweit vergleichbare und belastbare Statistiken liefern.

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