VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp: „Die gestrigen Empfehlungen des Bundesratsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Verpackungsgesetz decken sich weitgehend mit den Forderungen des VKU. Insbesondere begrüßen wir, dass der Umweltausschuss dem Bundesrat empfiehlt, bei den Kernaussagen seiner Entschließung vom 29. Januar 2016 und den Zielen, die bestehenden Verwertungsquoten deutlich zu erhöhen, ein besseres und innovativeres Recycling zu erreichen, sowie die kommunalen Interessen genauso wie den Wettbewerb von privaten Anbietern zu wahren, zu bleiben. Ebenso richtig ist die Einschätzung des Umweltausschusses, dass die Sammlung von Verpackungen und Wertstoffen aus privaten Haushalten als Teil der Daseinsvorsorge in die Hand der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gehört und die Entsorgung von Abfällen aus Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Regelungsregime des Verpackungsgesetzes herausgenommen werden muss.“
In seinem Beschluss sieht der Umweltausschuss den Ansatz, es den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu ermöglichen, Vorgaben über die Art des Sammelsystems, der Sammelbehälter und des Umfangs der Behälterentleerung machen zu können, durch erhebliche Einschränkungen und Zustimmungserfordernisse deutlich konterkariert. Ferner erwartet der Ausschuss auf Grund der vielfältigen Vorbehalte zugunsten der Systembetreiber eher eine Zunahme der rechtlichen Risiken für die Kommunen und eine Entwertung der angekündigten Stärkung der Kommunen; die Entwicklung neuer ökologischer Steuerungsmodelle durch die Kommunen würde nach dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung bereits im Ansatz erstickt. Hasenkamp: “Auch diese Einschätzungen des Umweltausschusses des Bundesrates treffen voll und ganz die Befürchtungen, die unsere Mitglieder mit dem Verpackungsgesetz verbinden. Wir bitten die Länder daher darum, der Empfehlung des Umweltausschusses in der Bundesratssitzung am 10. Februar zu folgen.“