Die Kommission betont, dass die thermische Verwertung im Kontext der Abfallhierarchie gesehen werden müsse. Aufgrund der unterschiedlichen Umweltauswirkungen seien die unterschiedlichen Prozesse auch an unterschiedlichen Positionen der Hierarchie angesiedelt. Die öffentliche Finanzierung der Abfallwirtschaft solle konsistent sein mit dem Ziel, sich in der Abfallhierarchie nach oben zu bewegen. „Investitionen in Behandlungsanlagen für Restmüll, wie etwa zusätzliche Verbrennungskapazitäten, werden nur in begrenzten und guten begründeten Ausnahmefällen genehmigt, wenn keine Gefahr von Überkapazitäten besteht und die Ziele der Abfallhierarchie eingehalten werden“, heißt es. Dies müsse vor allem vor dem Hintergrund gesehen werden, dass künftig grundsätzlich weniger Abfall anfalle und mehr recycelt werden soll. „Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, nach und nach die öffentliche Unterstützung für die Gewinnung von Energie aus gemischtem Abfall zurückzufahren.“
Die Kommission macht klar, dass die Priorität auf den ersten drei Ebenen der Abfallhierarchie liegen soll und ermutigt daher die Mitgliedsstaaten, sich auf Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling zu fokussieren. „Die Rolle der Müllverbrennung – derzeit die vorherrschende Methode der thermischen Verwertung – muss neu definiert werden, um sicherzustellen, dass Steigerungen bei Recycling und Wiederverwendung nicht behindert und Überkapazitäten für die Behandlung von erstmüll vermieden werden.