In dem von Geschäftsführer Thomas Braun und Justiziarin Miryam Denz-Hendlung bitte der Verband um Unterstützung für die zwei wichtigsten Anliegen: Zum einen soll eine klare Definiton von Siedlungsabfällen beschlossen werden, „die das Mengenkriterium als einzig neutralen und messbaren Abgrenzungsfaktor zu Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen, die bereits heute und auf hohem Niveau recycelt werden, vorsieht“. Zum anderen solle die Output-Schnittstelle der Aufbereitungsanlagen als maßgeblicher Punkt der Quotenberechnung beibehalten werden.
„Eine Unterstützung dieser Vorschläge in der Abstimmung kommenden Dienstag Ihrerseits würde ein reibungsloseres Funktionieren der Recyclingmärkte in Europa erheblich fördern“, heißt es in dem Schreiben weiter.
Der bvse bezieht sich mit dem Schreiben auf ein Papier des europäischen Verbandes Euric, in dem die genannten Punkte noch einmal im Detail ausgeführt werden. Dort heißt es unter anderem, dass die Definition von Siedlungsabfällen neutral im Bezug auf den Status des Entsorgers sein solle. Zudem wird ausdrücklich gefordert, gemischte Abfälle von Kleinunternehmen, Büro- und öffentlichen Gebäuden aus der Definition auszuschließen, da andernfalls die Steuerzahler die Entsorgung dieser Abfälle bezahlen müssten. Die Messung der Recyclingquoten im Input der letzten Behandlungsstufe lehnt Euric ab, da so keine genaue Messung möglich sei